1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Quedlinburg
  6. >
  7. Wohin mit den Gartenabfällen?: Feuer in Harzer Gärten: „Krebserregende Stoffe können direkt eingeatmet werden“

Wohin mit den Gartenabfällen? Feuer in Harzer Gärten: „Krebserregende Stoffe können direkt eingeatmet werden“

Die „Brenntage“ stehen vor der Tür: Baum- und Strauchschnitt darf ab 1. März im Landkreis Harz wieder verbrannt werden. Warum sich vier von 116 Harzer Orten dagegen entschieden haben und das Bundesumweltamt vor Gartenfeuern warnt.

Von Rita Kunze 23.02.2024, 07:00
Gartenfeuer sind ab kommendem Freitag in den allermeisten Kommunen im Landkreis Harz wieder erlaubt.
Gartenfeuer sind ab kommendem Freitag in den allermeisten Kommunen im Landkreis Harz wieder erlaubt. foto: Gerhard Draschowski

Falkenstein/Harz/MZ. - In einer Woche ist es wieder soweit: Wer einen Klein- oder Hausgarten hat, darf Baum- und Strauchschnitt zwischen dem 1. März und 20. April auf seinem Grundstück verbrennen. Das Thema erhitzt jedes Jahr aufs Neue die Gemüter, denn während die einen die Regelung ganz praktisch finden, rümpfen die anderen ob der Rauchschwaden empört die Nase.