Wohin mit den Gartenabfällen? Feuer in Harzer Gärten: „Krebserregende Stoffe können direkt eingeatmet werden“
Die „Brenntage“ stehen vor der Tür: Baum- und Strauchschnitt darf ab 1. März im Landkreis Harz wieder verbrannt werden. Warum sich vier von 116 Harzer Orten dagegen entschieden haben und das Bundesumweltamt vor Gartenfeuern warnt.
23.02.2024, 07:00

Falkenstein/Harz/MZ. - In einer Woche ist es wieder soweit: Wer einen Klein- oder Hausgarten hat, darf Baum- und Strauchschnitt zwischen dem 1. März und 20. April auf seinem Grundstück verbrennen. Das Thema erhitzt jedes Jahr aufs Neue die Gemüter, denn während die einen die Regelung ganz praktisch finden, rümpfen die anderen ob der Rauchschwaden empört die Nase.