Fahrzeugstilllegungen im Landkreis Harz Fahrzeugstilllegungen im Landkreis Harz: Zwangspause für das liebe Auto

Quedlinburg/Halberstadt/MZ - Wer keine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug hat, die Kfz-Steuer nicht bezahlt, die Ummeldung vergisst oder technische Mängel am Auto oder Motorrad hat, dem droht die Zwangsstilllegung seines Fahrzeuges. Insgesamt bekamen das im vergangenen Jahr rund 513 Fahrzeugbesitzer im Landkreis Harz zu spüren, deren Kennzeichen entwertet wurden. Die Betroffenen durften dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
Tendenz ist steigend
In der Zulassungsbehörde wurden 13 962 Ordnungsverfügungen wegen Fehlen des Versicherungsschutzes, Mängelanzeigen, Kfz-Steueranzeigen oder Adressanzeigen erstellt. Da die Fahrzeughalter nicht darauf reagierten, wurden 2 425 Anträge auf Zwangsstilllegungen an den Vollzugsdienst übergeben. „Die Tendenz ist steigend“, sagte Jens Törmer, Teamleiter Vollzug des fließenden Verkehrs beim Ordnungsamt der Kreisverwaltung. Dies liege auch daran, dass immer mehr Fahrzeuge zugelassen werden.
Törmer und seine sechs Mitarbeiter werden dann aktiv, wenn trotz mehrfacher Aufforderung der Zulassungsstelle beispielsweise die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Haftpflicht nicht bezahlt wurde. Allein 6 824 Anzeigen wurden hierzu gefertigt. Da die Fahrzeughalter nicht darauf reagierten, wurden 1 984 Anträge auf Zwangsstilllegungen an das Vollzugsteam gemeldet.
Fehlender Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt
Oft hatten die Fahrzeugbesitzer nur eine vorläufige Haftpflichtzusage eines Versicherers. Zum Quartals- oder Halbjahresende vermehrten sich die Anzeigen. Aus irgendeinem Grund kam es nämlich nicht zum Vertragsabschluss. Die Hoffnung bei manchen Fahrzeughaltern, um den Beitrag der Pflichtversicherung herum zukommen, löst sich spätestens in vier Wochen nach der Fahrzeuganmeldung in Luft auf. „Dann bekommt die Zulassungsstelle nämlich vom Versicherer die Rückmeldung“, sagte der Leiter der Kraftfahrzeugzulassungsstelle des Landkreises, Jürgen Draeger. Somit ist der Versicherer nämlich aus der weiteren Haftung heraus, „wenn mit dem Fahrzeug etwas passiert“. Übrigens, so sagte er, ist der fehlende Versicherungsschutz kein Kavaliersdelikt, sondern schon eine Straftat.
Der „Vor-Ort-Service“ durch den Vollzug hat allerdings seinen Preis. Klopft es erst an der Wohnungstür des Fahrzeughalters, dann werden rund 80 Euro fällig - auch wenn der Säumige seine fehlende Haftpflicht oder seine Kfz-Steuer vor Ort noch per Online überweist. „In letzter Sekunde kann er so lediglich die Stilllegung des Fahrzeuges verhindern“, sagte Törmer. Muss der Vollzugsmitarbeiter mehrfach beim Halter vorbeischauen, kann schnell die Höchstsumme von 286 Euro fällig werden. (mz)