Ex-Freundin erwürgt in Halberstadt Ex-Freundin erwürgt in Halberstadt: Acht Jahre Haft für 26-Jährigen

Magdeburg/dpa - Ein 26-Jähriger, der seine Ex-Freundin erwürgt und die Leiche Hunderte Kilometer im Auto umhergefahren hat, ist zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg sprach den Mann am Freitag des Totschlags schuldig. Er muss zudem Schadenersatz und Schmerzensgeld von zusammen rund 7000 Euro an die Angehörigen zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige aus Hessen seine Ex-Freundin am 10. Februar auf einem Baumarkt-Parkplatz in Halberstadt im Streit erwürgt hat. Danach fuhr er mit der Leiche bis zu seinem Wohnort Maintal und stellte sich der Polizei. Der Mann gestand die Tat. Während der Urteilsbegründung versuchte er, sein Gesicht mit den Händen zu verbergen. Familie und Freunde der getöteten jungen Frau hatten großformatige Fotos mit in den Gerichtssaal gebracht.
Der Angeklagte kommt laut Gericht aus einer intakten Familie, arbeitete als Verkäufer in einem Bekleidungsgeschäft und war nicht vorbestraft. 2012 lernte er seine spätere Freundin bei der Arbeit kennen, sie verliebten sich. Es seien aber Probleme aufgetaucht, weil der Mann den Krebstod seines Vaters im Jahr 2010 nicht habe verwinden können, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg. Er habe eine Persönlichkeitsstörung entwickelt.
Zuerst Sex im Auto, dann würgte er die Frau zu Tode
Der Angeklagte habe sich zum einen hingezogen gefühlt zu seiner Freundin, sich aber stets auch verpflichtet gefühlt, seine Mutter zu umsorgen und sie nicht im Stich zu lassen. Das habe für Konflikte in der Beziehung des Paares gesorgt, das Verhältnis sei abgekühlt.
Am 10. Februar trafen sich die beiden in Halberstadt wieder, hatten Sex im Auto und wollten sich aussprechen. Beide waren laut Richter Sternberg bereit, die Beziehung wieder aufzunehmen. Sie bestand allerdings auf einer räumlichen Trennung zu seiner Mutter. Es kam zu Schuldvorwürfen und zum Streit, in dessen Verlauf er handgreiflich wurde und seine Ex-Freundin würgte, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gab.
Richter Sternberg bezeichnete es als bizarres Verhalten, dass der Angeklagte die Leiche anschließend auf den Beifahrersitz legte, sie zudeckte und sie „mit nach Hause nahm“, nach Hessen. Dabei habe es sich um Fürsorglichkeit gehandelt. „Er wollte sie wieder bei sich haben.“ Und: „Er wollte sie nicht liegenlassen wie ein Stück Fleisch.“
Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit des Angeklagten sah das Gericht nicht. Zwar habe der Gutachter ihm eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt, allerdings sei der 26-Jährige im Alltag oder in seinem sozialen Handeln nicht beeinträchtigt gewesen.
