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«Es stinkt wer weiß wie»

Von PETRA KORN 20.01.2009, 17:51

WESTERHAUSEN/MZ. - Als sie kürzlich am Waldrand wenige Meter hinter ihrem Wohngrundstück in Westerhausen spazieren ging, ist Kerstin Paul der Gestank zum ersten Mal aufgefallen. Wenig später sah sie den Grund: Auf dem Acker hinter dem Schaftal in Richtung Warnstedter Chaussee wurden direkt neben einem Feldweg mehrere Ladungen Hühnermist abgekippt.

"Das kann doch wohl nicht sein", deutet die Westerhäuserin auf den Berg, der, wie sie sagt, inzwischen noch größer geworden ist. Auf rund 40 Meter Länge liegt hier der Mist. Und die Geruchsbelästigung, so empört sich Kerstin Paul, hat längst auch ihr Wohngrundstück erreicht. "Es stinkt wer weiß wie, vor allem, wenn der Wind von dort kommt", deutet sie in die südliche Richtung. Die Hühner müssten wegen der Vogelgrippe im Stall bleiben - und hier werde Hühnermist abgekippt; außerdem sei der Bereich Landschaftsschutzgebiet, fragt sich Kerstin Paul, wie das möglich sei.

Sie habe bereits versucht, bei verschiedenen Stellen Auskunft zu erhalten und dabei erfahren, dass ein

Solches Abkippen von Mist möglich sei und dieser dann bis zu sechs Monaten so gelagert werden könne. Das werde wohl auch so kommen, befürchtet die Westerhäuserin, die das aber nicht so hinnehmen möchte. "Und wenn es wärmer wird, stinkt das natürlich auch noch mehr."

Eine solche Feldrandlagerung von Mist - egal, ob von Hühnern, Schweinen oder Rindern - sei generell erlaubt und nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig, war im Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung zu erfahren. Es sei eine ganz übliche und reguläre Art, dass Landwirte so den Mist auf ihrem Acker - oder bei in Vereinbarung mit dem jeweiligen Ackerbesitzer - bis zu sechs Monaten lagern könnten, bis der Mist in den Boden eingearbeitet werden könne.

Dass solche Zwischenlagerungen an Feldrändern normal sind, bestätigt auch Ingelore Kamann, Pressesprecherin des Landkreises Harz. Laut Veterinär- wie Umweltamt sei das bis zu einem halben Jahr erlaubt. Einschränkungen wegen des Vogelgrippefalls gebe es nicht; es sei auch keine Sperrzone eingerichtet. "Die Bedenken kann ich zerstreuen, das hat damit nichts zu tun. Von dieser Seite her gibt es keine Gefährdung und keine besonderen Auflagen", so die Pressesprecherin.

Dem Hinweis auf das Landschaftsschutzgebiet ist das Umweltamt noch einmal speziell nachgegangen: Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde haben sich am Freitag vor Ort informiert. Wie Ingelore Kamann erläuterte, werden aus wasserrechtlicher Sicht an Festmistaußenlager als Anforderungen gestellt, dass eine Lagerung nicht in Überschwemmungsgebieten erfolgt, ein Grundwasserabstand von mindestens 1,5 Meter und ein Abstand zu Oberflächengewässern von mindestens 20 Metern eingehalten wird. Alle diese Anforderungen, so hat die Untere Wasserbehörde beim Vor-Ort-Termin in Westerhausen festgestellt, werden hier erfüllt.