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Brenntage im Harz Brenntage im Harz: In Ballenstedt darf weiterhin geräuchert werden

08.03.2016, 12:39
Die Kleingärtner in Ballenstedt dürfen weiterhin Gartenabfälle verbrennen.
Die Kleingärtner in Ballenstedt dürfen weiterhin Gartenabfälle verbrennen. archiv

Ballenstedt - Obwohl der Ballenstedter Stadtrat im Oktober ein Brennverbot für Gartenabfälle in der Kernstadt beschlossen hatte, darf hier zunächst weiter geräuchert werden. Das teilte Nicole Marx, die Sachgebietsleiterin Abfallbetrieb bei der Harzer Kreisverwaltung, der MZ auf Anfrage hin mit. Ein Leser hatte sich verwundert gemeldet, als es in einer Pressemitteilung des Landkreises hieß: „In diesem Frühjahr dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 20. April einmalig pflanzliche Gartenabfälle in allen Gemarkungen des Landkreises Harz mit Ausnahme von Bad Suderode, Blankenburg und Halberstadt verbrannt werden.“

Keine endgültige Entscheidung

Wie Nicole Marx dazu erklärte, gebe es noch keine abschließende Entscheidung des Landkreises über die Verordnung, die das Verbrennen von Gartenabfällen regelt. Wann diese vorliegt, sei nicht abzusehen, hieß es aus der Pressestelle. (mz)