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Brennverbot für Gartenabfälle Brennverbot für Gartenabfälle: Ballenstedt wird zur rauchfreien Zone

Von Rita Kunze 16.10.2015, 12:36
In der Kernstadt Ballenstedt dürfen Gartenabfälle ab 2016 nicht mehr verbrannt werden. Die Ortsteile sind von dieser Regelung ausgenommen.
In der Kernstadt Ballenstedt dürfen Gartenabfälle ab 2016 nicht mehr verbrannt werden. Die Ortsteile sind von dieser Regelung ausgenommen. Chris Wohlfeld Lizenz

Ballenstedt - Während die einen Gartenabfälle zum Wertstoffhof bringen oder die Grünschnittabfuhr der enwi nutzen, setzen andere auf das Verbrennen des Grünguts in der eigenen Parzelle. In Ballenstedt ist damit künftig Schluss: Die Mehrheit der Stadträte hat sich für ein ganzjähriges Brennverbot ab 2016 ausgesprochen. Bislang durften im Frühjahr Gartenabfälle verbrannt werden. Die nun beschlossene neue Regelung soll für die so genannte Kernstadt gelten; die Ballenstedter Ortsteile bleiben davon ausgenommen.

Für die Fraktion von SPD und Grünen, die den entsprechenden Antrag in den Stadtrat eingebracht hatte, ist das Abstimmungsergebnis - neun Stadträte stimmten mit Ja, sechs waren dagegen und zwei enthielten sich - ein Erfolg. „Wir sind zufrieden, dass sich die Mehrheit unseren Argumenten angeschlossen hat“, sagt Fraktionsvorsitzender Kurt Neumann. Zum einen könne Ballenstedt in den nächsten fünf Jahren weiter seinem Status als Erholungsort gerecht werden, zum anderen profitiere die Stadt als Standort der Lungenklinik davon.

Bürgermeister Michael Knoppik (CDU) nennt die Ausnahme der Ortsteile „richtig“. Zum einen seien sie stärker landwirtschaftlich geprägt, zum anderen ließen sich auch Traditionen bewahren, beispielsweise habe es in Rieder immer ein Kartoffelfeuer gegeben. Er versteht aber auch die Sorgen der Brennverbots-Befürworter, denn zum Teil würden eben nicht nur Gartenabfälle, sondern auch alte Autoreifen oder Plastikstühle im Feuer entsorgt. „Würden sich alle an die Regeln halten, hätten wir die Thematik nicht“, ist Knoppik überzeugt.

Der Stadtratsbeschluss soll nun an den Landkreis weitergereicht werden, „der letztlich entscheidet“, sagt der Bürgermeister. Dabei soll geprüft werden, ob der Beschluss rechtlich Bestand hat, erklärt Landrat Martin Skiebe (CDU). (mz)