Gefahrenabwehr mit Druck Bald 50 Euro Strafe in Quedlinburg für Nichtbeseitigen von Hundekot?
Stadtrat berät in dieser Woche Änderungen in der Satzung, dabei geht es auch um Zigaretten an Haltestellen und die Größe von Feuerschalen.

Quedlinburg/MZ - Stimmt der Stadtrat Quedlinburg in seiner Sitzung am Donnerstag zu, bekommt die Welterbestadt eine neue Gefahrenabwehrverordnung. Damit sollen nicht nur die Liste der Straßen, in denen Hunde an der Leine zu führen sind, durch Kartenmaterial ersetzt sowie neue Regelungen zu ruhestörendem Lärm und zu Verunreinigungen aufgenommen werden.
Neu festgeschrieben werden soll auch, dass Ordnungswidrigkeiten wie das Nichtbeseitigen von Hundekot oder Verunreinigen von Straßen und Anlagen durch Wegwerfen von Zigarettenresten mit mindestens 50 Euro geahndet werden.
„Ich weiß, es steht und fällt mit dem Vollzug“, sagte Bernd Reuschel, als Sachgebietsleiter auch für den Bereich allgemeine Gefahrenabwehr zuständig. „Deshalb gibt es auch Überlegungen, den privaten Sicherheitsdienst, der uns in der Zeit der Corona-Pandemie unterstützt hat, mit einzubeziehen“, so der Sachgebietsleiter in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses weiter.
Der Ausschuss hat über die neue Verordnung bereits beraten; auch in den Ortschaftsräten Bad Suderode und Gernrode wurde sie vorgestellt. Bislang steht in der Satzung lediglich, dass Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahnt werden können.
Zigarettenkippen an Bushaltestellen sind ein dauerhaftes Problem in Quedlinburg
Indem für ausgewählte Verstöße nun ein Mindestsatz von 50 Euro explizit festgeschrieben wird, soll der Druck erhöht werden, sich an die Bestimmungen zu halten. Hintergrund sind Verunreinigungen durch Hundekot, die zugenommen haben. Es gehe aber auch beispielsweise um Bushaltestellen, „wo Kippen weggeworfen werden“, erklärte Bernd Reuschel. Per Verordnung verboten sein soll künftig auch, Straßen und Anlagen durch Papier, Verpackungen oder Speisereste zu verunreinigen.
Für Diskussionen sorgte das Thema Leinenpflicht: So monierte Lars Kollmann (FDP) in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, dass mit den künftig angedachten Karten suggeriert werde, dass außerhalb der hier gekennzeichneten Bereiche Hundehalter ihre Tiere frei laufen lassen könnten. Das sei aber nicht so, denn dann käme man in Bereiche des Forsts, so Lars Kollmann.
Sebastian Petrusch (CDU) verwies auf den Fall einer anderen Kommune, die vor dem Hintergrund der Leinenpflicht angewiesen worden sei, Freilaufflächen auszuweisen. „Wir sind dankbar für jeden Vorschlag, wo wir eine Hundewiese einrichten könnten“, sagte Bernd Reuschel.
Reinhard Fiedler (AfD) kritisierte, dass laut Karte gerade dort, wo viele Kinder seien - am Kleers -, keine Leinenpflicht bestehe. Er beantragte, diese auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen. Dieser Antrag wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt.
„Wir sind dankbar für jeden Vorschlag, wo wir eine Hundewiese einrichten könnten.“
Bernd Reuschel, Sachgebietsleiter bei der Stadt Quedlinburg
Auch am Thema Feuerschalen entzündeten sich Diskussionen: Der Verwaltungsvorschlag sah vor, dass für Feuer nur handelsübliche Feuerkörbe und -schalen verwendet werden dürfen - das war auch bisher schon so - und diese maximal einen Durchmesser von bis zu einem Meter haben dürfen. Die Verwaltung begründete das damit, dass bereits Feuerwehreinsätze erforderlich gewesen seien, weil selbst gebaute bzw. größere Feuerstellen genutzt worden wären.
In Bad Suderode warf Ortsbürgermeister Gerd Adler (VGS) die Frage auf, ob mit man einer solchen Regelung die „problematischen Fälle“ wirklich verhindere oder mehr „die anderen vor den Kopf stößt“. Im Hauptausschuss erklärte Ulrich Thomas (CDU), dass für eine Brennschale ein Durchmesser von 1,25 Metern im „Baumarkt das Standardmaß“ sei. Den Antrag, den maximalen Durchmesser deshalb auf 1,25 Meter festzulegen, befürwortete der Ausschuss mehrheitlich.
Für mehr Ordnung im Stadtbild soll auch festgelegt werden, dass Entsorgungsbehälter, gelbe Säcke sowie Sperrmüll erst am Abend vor dem Abholtag herausgestellt werden dürfen und nicht Abgeholtes bzw. die Behälter unverzüglich, aber spätestens bis 20 Uhr am Entsorgungstag zu entfernen sind.
Sebastian Petrusch verwies darauf, dass es Berufstätige gebe, die 24-Stunden-Dienste hätten, und hinterfragte zudem den Umgang mit Bestandsfeuerkörben und -schalen. „Wir werden für eine bestimmte Zeit mit Kulanz an die Einführung der neuen Regeln gehen“, erklärte Oberbürgermeister Frank Ruch (CDU).