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Amtsgericht Quedlinburg Amtsgericht Quedlinburg: Zeuge sitzt nun auf der Anklagebank

Von Petra Korn 01.03.2017, 13:55
Symbolbild aus einem Gericht
Symbolbild aus einem Gericht dpa

Quedlinburg - Als der 43-Jähriger im Juni 2015 bei einer Gerichtsverhandlung als Zeuge gehört wurde, meinte er wohl, seinen Kumpel in Schutz nehmen zu müssen.

Damit hätte er sich beinahe eine Haftstrafe eingehandelt: Denn jetzt musste der 43-Jährige sich selbst vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten. Falsche uneidliche Aussage - so der Tatvorwurf, der laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird.

Im Juni 2015 war es um eine vorsätzliche Körperverletzung gegangen. Angeklagt war der Kumpel des 43-Jährigen, mit dem dieser sich öfter trifft, um Alkohol zu trinken.

Schläge mit der Faust

Der Kumpel sollte einem anderen Mann im August 2014 mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben; das Opfer erlitt eine Fraktur im Unterkiefer. Die Behandlung war zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung im Jahr 2015 noch nicht abgeschlossen - und ist es übrigens noch immer nicht.

Der 43-Jährige hatte damals ausgesagt, es hätte nur eine Rangelei gegeben, und eigentlich hätte das Opfer auch damit angefangen - nicht sein Kumpel. „Sie haben ziemlich viel erzählt“, hielt Richterin Antje Schlüter ihm jetzt vor.

Ebenso, dass sie ihn damals mehrfach darauf hingewiesen habe, dass er die Wahrheit sagen müsse. Doch der 43-Jährige war bei seiner Aussage geblieben.

Die Beweisaufnahme ergab allerdings die Schuld des Kumpels, der verurteilt wurde; das Urteil war kurz darauf rechtskräftig geworden.

Doch keine Erinnerung mehr gehabt

Jetzt gab der 43-Jährige zu, dass er sich gar nicht an den Vorfall im August 2014 hätte erinnern können - auch wegen seines Alkoholkonsums. Ob er Alkoholiker sei? „Der Arzt sagt Ja.“ Und er selbst? „Ich sage, ich bin leidenschaftlicher Biertrinker“, so der Angeklagte, der heute bedauert, damals nicht gesagt zu haben, dass er eigentlich keine Einzelheiten mehr wusste.

„Das hätten Sie damals auch aussagen müssen“, hielt Antje Schlüter dem Angeklagten vor. „Zeugenaussagen sind Beweismittel. Wenn da jemand lügt, die Unwahrheit sagt oder bewusst etwas weglässt, muss er bestraft werden“, unterstrich sie. „Da versteht der Staat keinen Spaß.“

Glück gehabt - nicht vorbestraft

Eigentlich, so der Staatsanwalt, sei hier „eine Freiheitsstrafe zwingend vorgeschrieben“. Doch weil der Angeklagte nicht vorbestraft sei, beantragte er, „ausnahmsweise eine Geldstrafe“.

Das Gericht folgte dem und verurteilte den arbeitslosen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von je 10 Euro. „Wenn Sie mich fragen, sind Sie damit noch günstig aus der ganzen Sache herausgekommen“, machte die Richterin dem Angeklagten deutlich. (mz)