1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Naumburg
  6. >
  7. Naturschutz im Burgenlandkreis: Was tun bei Hornissen, Wespen und ihren Nester?

Naturschutz im Burgenlandkreis Was tun bei Hornissen, Wespen und ihren Nestern?

Umweltamt erreichen derzeit vermehrt Anrufe zu Insekten. Landkreis hilft bei Fragen, wie mit den Tieren umzugehen ist.

26.07.2023, 09:15
Eine Hornisse
Eine Hornisse (Foto: Axel Heimken/dpa)

Naumburg/and - Derzeit erreichen das Umweltamt des Burgenlandkreises gehäuft Anrufe, wie mit Hummeln und Wildbienen sowie mit Nestern von Hornissen und Wespen umzugehen ist. Darüber informiert die Pressestelle der Kreisverwaltung. Durch die sommerliche Jahreszeit und die derzeit trockene Witterung bedingt, sind diese vermehrt in Wohn- und Siedlungsbereichen anzutreffen.

„Hornissen, welche bereits aufgrund ihrer Größe bei vielen Menschen Panik auslösen, aber auch Bienen, Hummeln und Wespen sind viel harmloser als ihr Ruf“, heißt es weiter. Sie sind als Nützlinge sogar besonders geschützt. Sie stechen nur, wenn sie gestört, geärgert oder beispielsweise eingeklemmt werden. Solange keine Insektenallergie vorliegt und der Stich nicht im Mund-Rachenraum erfolgt, ist ein Wespenstich schmerzhaft, aber ungefährlich.

Allergien als Folge

Hornissen lösen selten eine Insektenallergie aus, Bienen und Wespen hingegen häufiger. Im Herbst können Hornissen- und Wespennester an unerwünschten Stellen entfernt werden, da alle Tiere des Hornissen- und Wespenstaats außer der Königin sterben. Allein die Königin überwintert an einem geschützten Ort. Im Garten vertilgen Hornissen und Wespen eine Vielzahl sogenannter Schadinsekten. Hummeln sowie Wildbienen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bestäubung unserer Nutz- und Zierpflanzen. Auf dem Speisezettel der Hornisse stehen sogar Wespen.

Da Hornissen, Hummeln, Wildbienen und Kreisel- und Knopfhornwespen nach den Regelungen der Bundesartenschutzverordnung und nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind, ist es verboten, diese Arten zu töten, informiert die Kreisverwaltung. Falls Gefahr für die menschliche Gesundheit vorliegt, können jedoch geeignete Maßnahmen durch Fachfirmen ergriffen werden. Nach Möglichkeit sollte eine fachgerechte Umsiedlung der Tiere erfolgen. Eine Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen, und bedarf einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises.

Das Umweltamt berät

Für Rückfragen zum Schutzstatus der verschiedenen Arten, der Genehmigungspflicht und zur allgemeinen Aufklärung steht die Untere Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises gern per E-Mail oder über das Umweltradar des Burgenlandkreises zur Verfügung.

Umweltamt unter: [email protected] oder Umweltradar des Burgenlandkreises.