Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden
Magdeburg/dpa. - - Als gefährlich eingestuft werden Hunde der Rassen Pitbull-Terrier,American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier undBullterrier. Das gilt auch für Hunde anderer Rassen, wenn sie durchbesondere Aggressivität aufgefallen sind oder zugebissen haben.
- Halter, die gefährliche Hunde besitzen, müssen ihre Sachkunde ineiner Prüfung und ihre Zuverlässigkeit mit einem polizeilichenFührungszeugnis nachweisen.
- Die gefährlichen Hunde selbst müssen einen Wesenstest absolvierenund unterliegen einem Maulkorb- und Leinenzwang, wenn sie den Testnicht bestehen oder schon einmal zugebissen haben
- Alle Hunde, die vom 1. März 2009 an geboren wurden, müssen miteinem elektronisch lesbaren Chip gekennzeichnet, in einem Registererfasst und mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet sein. BeiHunden der als gefährlich eingestuften Rassen gilt die Erfassungs-und Versicherungspflicht auch für alle früher geborenen Tiere.