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Landgericht verurteilt die Naumburger Betreiber der Saza in Großkayna Noch mal Schwein gehabt

Umweltverschmutzung, Tiertötung und -quälerei: Ins Gefängnis aber müssen sie nicht.

Von Robert Briest 01.10.2021, 08:49
Eine Zuchtsau
Eine Zuchtsau (Foto: dpa)

Halle - Die Schuldfrage war für das Landgericht Halle schnell beantwortet. Denn die Betreiber der Sauenzuchtanlage (Saza) in Großkayna hatten im Prozess über ihre Anwälte alle Anklagepunkte eingeräumt (wir berichteten). So war es am Mittwoch keine Überraschung, als der Vorsitzende Richter die beiden 54-jährigen Eheleute aus Naumburg wegen Gewässer- und Bodenverunreinigung, Tiertötung und quälerischer Misshandlung von Tieren schuldig sprach. Die Ehefrau, seit 2015 offiziell Geschäftsführerin der Saza, erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, der Mann, der nach Auffassung der Justiz eigentlich die Geschicke der Schweineanlage mit in der Spitze fast 50.000 Tieren lenkte, bekam zwei Jahre.

Ins Gefängnis müssen jedoch beide nicht. Das Gericht setzte die Strafen zur Bewährung aus. Auch dies war keine Überraschung, denn schon vor Verhandlungsbeginn hatten sich Richter, Staatsanwältin und Verteidiger getroffen und einen Deal vereinbart: Bewährungsstrafen gegen umfassendes Geständnis. So konnte der Prozess in sehr geraffter Form stattfinden. Lediglich drei Zeugen hörte die Kammer, darunter die Tierärztin des Saalekreises, die die Kontrollen 2018 und 2019 in den Ställen durchgeführt hatte, die letztlich in der Strafanzeige des Kreises mündeten. Sie schilderte, wie im Februar 2018 Hunderte Tiere in den Ställen im Kot standen. Anderthalb Jahre später fanden die Veterinäre des Kreises teils unterkühlte und unterernährte Ferkel, die zum Teil zwischen bereits verendeten Artgenossen darbten.

Das Verfahren wegen dieser Verstöße war mit einem wegen Boden- und Gewässerverunreinigung kombiniert worden. 2017 hatte die Saza, wie der Ehemann einräumte, auf ihrem Gelände und angrenzenden Äckern Gülle und Gärreste illegal entsorgt. Er begründete das damit, dass diese wegen geänderter Düngemittelverordnungen nicht mehr verkauft werden konnten, deshalb die Speicher voll waren.

Wie ihm der Vorsitzende Richter Jan Stengel in der Urteilsbegründung vorhielt, gab es allerdings bereits 2012 eine Verurteilung wegen Gewässerverunreinigung gegen ihn. Der 54-Jährige stand zudem bereits wegen Steuervergehen vor Gericht. „Fakt ist: Sie waren schon mal ganz knapp dran, in Haft zu gehen. Auch hier sind Sie durch das Geständnis nur knapp daran vorbeigekommen“, mahnte Stengel. Der Angeklagte solle nicht darauf vertrauen, dass seine Anwälte das immer hinkriegen. Der Richter warnte ihn: Sollte er noch mal auf diesem Feld oder wegen Steuerhinterziehung auffällig werden, müsse er die Strafe absitzen.

Den Bewährungszeitraum für den Ehemann legte das Gericht auf drei Jahre fest. Als Auflage muss er 10.000 Euro an die Naturschutzorganisation BUND zahlen. Seine Frau, in allen Punkten wegen Unterlassens verurteilt, muss 6.000 Euro an den Tierschutzverein Halle überweisen.

Die Kammer verbot dem Ehepaar zudem für die nächsten fünf Jahre die Haltung von Schweinen. Die haben sie derzeit ohnehin nicht mehr. Der Betrieb der Saza ruht seit einem Jahr. Die Anwälte des Paares hatten signalisiert, dass dieses bereit sei, das Areal, dessen Boden, so wurde im Prozess deutlich, durch die illegale Gülleentsorgung unter anderem mit Nitrat stark belastet ist, zu verkaufen. Derzeit hält die Ehefrau dort noch mehrere Dutzend Pferde. Deren Haltung ist ihr durch das Urteil nicht untersagt. Beide Seiten haben nun eine Woche Zeit, um gegen den Spruch der halleschen Richter Rechtsmittel einzulegen. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung wollten sich am Mittwoch äußern, ob sie davon Gebrauch machen.

So oder so ist das Kapitel Schweine für das Paar juristisch noch nicht beendet. Noch sind mehrere Verfahren des Saalekreises anhängig. Eine Juristin des Veterinäramtes hatte erklärt, dass die Gespräche dazu wegen des Strafverfahrens ruhten. Der Kreis sei aber durchaus zu einem Vergleich bereit - solange das wichtigste Ziel erreicht wäre: Dass das Paar keine Schweine mehr hält. Das wäre mit dem Urteil des Landgerichts erreicht.