Mitspielen nun doch erlaubt
Naumburg. - Bürger des Landes Sachsen-Anhalt dürfen nicht mehr mitspielen bei der Lottogemeinschaft Südwest. Paul Dziadek aus Boblas, der seit Jahren bei diesem Lottoanbieter tippt und dort sein Glück versucht, hat nun eine Kündigung erhalten. Begründung: Das Land Sachsen-Anhalt habe entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die eine Teilnahme an der Lottogemeinschaft Südwest nicht erlauben. Eine ähnlich lautende Auskunft hat eine Naumburgerin bei Burda Direct erhalten. Als sie dort ihr Angebot als ADAC-Mitglied nutzen wollte, viermal gratis ihre Glückszahlen in den Lottoring zu werfen, ist sie nach Angabe ihrer Postleitzahl abgeblitzt. "Das kann nicht sein", kommentierte dies ungläubig Martin Krems, Sprecher des Innenministeriums. Er erläuterte, dass in der jüngsten Plenarsitzung des Landtags am vergangenen Freitag der so genannte Lottostaatsvertrag, auch Staatsvertrag Glücksspielwesen, ratifiziert worden ist. Und der soll ab 1. Januar 2008 gültig sein.
Zuvor galt, dass ein Lottoanbieter, der außerhalb von Sachsen-Anhalt ansässig ist, sich in irgendeinem Bundesland eine entsprechende Lizenz ausstellen lassen musste, die für alle Länder galt, so Krems. Nun müssen die Anbieter in jedem Bundesland, in dem sie tätig sein wollen, einen Antrag zur gewerblichen Vermittlung von Lotto stellen. Weder Burda Direct noch die Lottogemeinschaft Südwest hätten entsprechende Anträge gestellt.
Warum die beiden Unternehmen ausgerechnet Sachsen-Anhalt von ihrer Liste genommen haben, konnte weder bei Burda Direct noch bei der Lottogemeinschaft Südwest in Erfahrung gebracht werden. Unter den jeweiligen Telefonnummern war lediglich zu erfahren, Sachsen-Anhalt lasse nicht zu, dass die Bürger des Landes anderswo ihr Glück versuchen als bei der hauseigenen Lottogesellschaft Sachsen-Anhalt. Letzteres konnten jedoch weder die Lottogesellschaft noch Pressesprecher Krems bestätigen. Auch weitere Telefonate zum Thema beim Justizministerium ("nicht zuständig"), Wirtschaftsministerium ("nicht zuständig), Finanzministerium ("nicht aussagefähig") oder in der Pressestelle der Staatskanzlei (Verweis auf Wirtschaftsministerium oder Finanzministerium) brachten keine erhellenden Erkenntnisse.
Bleibt zu hoffen, dass nun mit der Ratifizierung des neuen Staatsvertrags über das Glücksspielwesen kurz vor Toresschluss diese Ungereimtheiten aus der Welt geschaffen sind. Kommentar