hintergrund hintergrund: Kinderschutzgesetz seit Ende 2009
Halle (Saale)/MZ. - Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern trat Ende 2009 in Kraft. Damit soll die Kindergesundheit unter anderem durch eine steigende Inanspruchnahme von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten gefördert werden.
Zudem sollen Risiken für das Kindeswohl ebenfalls früh erkannt werden. Basis dafür ist eine Vernetzung von Hilfen des Gesundheitswesens sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Einrichtungen, Institutionen und Behörden aus dem Bereich Kinderschutz und Familienhilfe arbeiten auch mit.
Zur Unterstützung der lokalen Netzwerke wurde das Zentrum "Frühe Hilfen für Familien" im Landesministerium für Gesundheit und Soziales eingerichtet.
Die Initiative "Frühe Hilfen" im Internet: www.fruehehilfen.de