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Gefälschten Auspuff eingebaut

Von jana kainz 08.12.2011, 16:35

naumburg. - Diese hatte wegen ihrer Lautstärke Anfang des Jahres auf Naumburgs Straßen die Aufmerksamkeit eines Polizeibeamten auf sich gezogen. Er nahm sich vor, das Gefährt während einer der nächsten Verkehrskontrollen unter die Lupe zu nehmen. Die Gelegenheit ließ nicht lange auf sich warten.

Typenschild auf veränderter Anlage

Als der Polizist den Auspuff näher betrachtete, entdeckte er einen Querschnitt am Endrohr, der in der Größe nicht zugelassen ist. Also legte er sich unter den Wagen und wurde weiter fündig. Ein unsauber ausgeschnittenes Typenschild war unsachgemäß mit vier Schweißpunkten auf der Anlage angebracht. Die dazugehörige Typengenehmigung, mit der 29-Jährige dem Beamten beweisen wollte, dass alles seine Richtigkeit habe, lieferte den nächsten Grund zum Argwohn. Dort war nicht ein Rohr, sondern ein Doppelrohr an der Anlage abgebildet. Mit einer Mängelanzeige und der Auflage, den Auspuff einem Sachverständigen zu zeigen, ließ der Polizist den Mann weiterfahren.

Bei einer nächsten Kontrolle hielt der Autofahrer dem Beamten das in Weißenfels erstellte Dekra-Gutachten unter die Nase. Laut der Zulassungsbescheinigung sei mit dem Auspuff alles in Ordnung. Das sah der Polizist anders und begann zu recherchieren. Von der auf dem Typenschild benannten Firma erfuhr er, dass sie eine solche Anlage mit nur einem Endrohr nicht herstelle. Daraufhin brachte der Polizist das Strafverfahren ins Rollen.

KFZ-Mechaniker spielt den Laien

Vor Gericht erzählte der Angeklagte, dass er mit der Auspuffanlage, die defekte am Auto seiner Freundin ersetzt habe, um den Wagen durch den Tüv zu kriegen. Die Auspuffanlage habe er für 40 Euro seinem Kumpel aus dem Automobilclub abgekauft. Der Freund hatte die Anlage zuvor in einem Internet-aktionshaus erworben. Als er das Originalteil mit der Abbildung auf der Typengenehmigung verglich, schwante ihm nichts Gutes. Weil die Anlage vermutlich unsachgemäß verändert worden war, ließ er die Finger davon und die Anlage in der Autoclub-Werkstatt liegen.

Dem Angeklagten sei hingegen nichts an dem Auspuff verdächtig vorgekommen, beteuerte dieser. Doch gerade ihm hätten die Veränderungen auffallen müssen. Immerhin sei er ein in Leipzig beschäftigter KFZ-Mechaniker. Und nicht nur das. Der Polizist sei auf einer Internetplattform auf Eintragungen des Angeklagten gestoßen. In diesen erkläre der Mann, wie Auspuffanlagen sportlich umgerüstet werden können. Deutlich werde dabei, dass er etwas für laute Auspuffanlagen übrig habe.

Sachverständigen getäuscht

Das Gericht verurteilte - noch nicht rechtskräftig - den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen zu einer 1 000-Euro-Geldstrafe. Der Angeklagte habe bemerkt, dass das Typenschild am umgebauten Auspuff angebracht worden war, aber das sei ihm egal gewesen, so der Richter. Im zweiten Fall der Urkundenfälschung, sei es dem Mann darum gegangen, die Sachverständigen zu täuschen. Diese würden meist nur einen flüchtigen Blick auf die Technik werden. Und das Schild suggeriert, dass alles seine Richtigkeit hat.