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AMTSGERICHT AMTSGERICHT: Der Traum vom Geldverdienen wie im Schlaf

Von JANA KAINZ 15.11.2011, 14:34

NAUMBURG. - Geld verdienen wie im Schlaf. Für einen Mann aus dem Weißenfelser Raum wurde dies dank einer Kreativagentur möglich. Allerdings nur für kurze Zeit. Denn nachdem er für jene Agentur auf den Namen seiner Tochter ein Konto eingerichtet hatte und auf diesem mehrere Transaktionen verbucht worden waren, war für den Mann der Traum auch schon aus. Das Konto wurde beschlagnahmt und der Mann samt Ehefrau vor Gericht geladen. Montagnachmittag klagte die Staatsanwältin im Amtsgericht Naumburg die beiden 38-Jährigen wegen Geldwäsche an.

Monatseinkommen für Konto

Dass er an einer solchen vom 13. bis 17. Dezember 2010 beteiligt gewesen ist, habe er nicht gewusst, sagte der Angeklagte. Im September, Oktober 2010 habe der arbeitslose Familienvater, der zudem in Privatinsolvenz steckt, Arbeit gesucht. Im Internet war er auf die Kreativagentur gestoßen, die mit einem "seriösen Nebenjob" warb, der monatlich 600 Euro einbringen würde. Kurzerhand setzte er sich mit der Agentur in Verbindung, schloss mit ihr einen so genannten Dienstleistungsvertrag ab, ohne diesen unterzeichnen zu müssen, und befolgte die Instruktionen.

Also richtete er auf den Namen seiner 17-jährigen Tochter ein Konto ein, auf das Geld für die Agentur eingehen würde. Mitte Dezember zahlten ihm fremde Personen Beträge zumeist in drei- und vierstelliger Höhe ein. So füllte sich das Konto binnen weniger Tage mit rund 9 000 Euro. Einiges an Geld hob der Mann ab. Aber längst nicht nur die vereinbarten monatlichen 600 Euro, sondern insgesamt 2 900 Euro, die er mit seiner Frau für persönliche Anschaffungen ausgab.

Dass er nicht gewusst oder zumindest geahnt habe, woher das Geld stamme, kaufte ihm das Gericht nicht ab. Immerhin erzählte ihm seine Frau einst angesichts der eingegangenen hohen Summe von ihrer Vermutung, dass es sich nur um Geldwäsche handeln könne. Der Mann indes machte fleißig weiter - bis wenig später das Konto beschlagnahmt wurde. Auf flog die Geldwäsche, weil dem Geldinstitut die ungewöhnlichen Transaktionen auf dem Konto der 17-Jährigen spanisch vorkamen und diese auch nicht mit deren wirtschaftlichen Hintergrund übereinstimmten.

Scheinfirma auf Leim gegangen

All jene, die Geld auf das Konto eingezahlt hatten, warteten vergebens auf Gold oder Edelmetall als Gegenleistung. Immerhin waren sie davon ausgegangen, ihr Geld an einen Gold- und Edelmetall-Internetshop überwiesen zu haben. Tatsächlich handelte es sich um eine Scheinfirma, die sich bis auf einen Buchstaben haargenau des geschützen Namens eines seriösen Internetunternehmens bediente. Diese Verwechslung sei beabsichtigt gewesen, meinte der Polizeibeamte. Seine Ermittlungen, wer hinter der Firma und der Agentur steckt, gehen in Richtung Osteuropa. Da verliere sich jedoch die Spur.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten als "treibende Kraft" zu sieben Monaten und seine Frau, die von der Geldwäsche wusste, ihren Mann aber gewähren ließ, zu vier Monaten Haft. Die Freiheitsstrafen wurden je zur zweijährigen Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll zudem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Konto mit den verbliebenen 6 100 Euro bleibt beschlagnahmt, um es den Geschädigten zurückgeben zu können.