Zuhälter war 1999 Ziel von Anschlag
Merseburg/MZ. - Der 31-jährige Ingo B. hatte gestanden, 2002 und 2004 drei illegal eingereiste Frauen aus Osteuropa in Wohnungen in Merseburg und in einem Klub als Prostituierte beschäftigt und den Großteil ihrer Einnahmen kassiert zu haben. Ingo B. ist in Merseburg kein Unbekannter. Vor sechs Jahren feierte Ingo B. in der Kneipe "Desperado" seinen Geburtstag, als ein Sprengstoffanschlag verübt wurde. Hintergrund des Anschlags, bei dem eine junge Frau beide Beine verlor, waren Auseinandersetzungen im Rotlichtmilieu. Heute bezieht Ingo B. nach eigenen Angaben Alg II.
Verurteilt wurde am Donnerstag auch Andre K. Der Mann hatte Ingo B. bei seinen Machenschaften unterstützt. Gegen ihn wurde ebenfalls eine Bewährungsstrafe verhängt. K. war Betreiber des Klubs "Rosalie" in der Merseburger Abbe-Straße und hatte das Geld für Ingo B. kassiert. Drei junge Frauen aus Russland, der Ukraine und Rumänien - Tatjana, Natalja und Ionela - hatten im "Rosalie" und in Wohnungen unter anderem Am Neumarkt, in der Kastanienallee und der Lauchstädter Straße Freier empfangen. Mehr als die Hälfte ihres Verdienstes mussten sie an die Zuhälter abgeben. Wie genau sie nach Deutschland kamen, ist unklar. Offenbar wurden sie von Schleusern über die grüne Grenze gebracht und landeten schließlich in Merseburg. Dieser Umstand war auch Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft, weil die Verurteilten wussten, dass die Frauen keineswegs legal nach Deutschland gekommen waren. Im Juristendeutsch heißt das gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern.
Eine Anklage wegen Förderung von Prostitution wurde nicht erhoben, obwohl das natürlich auch strafbar ist. Nur ist es vor Gericht in der Regel schwer nachzuweisen, dass sich die Prostituierte in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Zuhälter befinden. Strafbar ist auch, wenn Prostituierte "unangemessen ausgebeutet" werden. Auch das lässt sich oft schwer nachweisen.
Die Verhandlung am Donnerstag war innerhalb nur einer Stunde abgeschlossen. Weil die beiden Angeklagten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vollkommen einräumten, wurde so ein langwieriger Prozess vermieden. Zu diesem hätten nämlich auch die Opfer der Zuhälter als Zeugen geladen werden müssen - ob das möglich gewesen wäre, ist fraglich. Die Geständnisse der beiden Männer wirkten sich am Ende deshalb strafmildernd aus.