Verdacht auf Betrug und Untreue Verdacht auf Betrug und Untreue: Anklage gegen Ex-Jobcenterchef Schimek eingereicht

Merseburg/Halle (Saale)/MZ - Die Staatsanwaltschaft Halle hat nach jahrelangen Ermittlungen nun Anklage gegen den ehemaligen Chef des Jobcenters im Saalekreis, Roland Schimek, eingereicht.
Roland Schimek war 2004 zum Leiter des Eigenbetriebs berufen worden. Dass er zu diesem Zeitpunkt als Manager auch an privaten Firmen beteiligt war, wusste der Kreistag. 2010 hatte der Landkreis den Vertrag verlängert, Schimek aber auch aufgefordert, seine Nebentätigkeiten offenzulegen. Dem war der 52-Jährige aber erst im Zuge der Affäre im Oktober 2011 nachgekommen, wie Landrat Frank Bannert seinerzeit erklärte. Auch die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt gegen Schimek. Die Vorwürfe lauten möglicher Betrug und Untreue. Ob Anklage erhoben wird, ist derzeit offen.
Dem 53-Jährigen wird Betrug wegen verschiedenen Arbeitsvermittlungen zu eigenen Gunsten vorgeworfen. Er soll so die Arbeitsagentur Halle geschädigt haben. Des Weiteren wird ihm Untreue zum Nachteil des Eigenbetriebs für Arbeit im Saalekreis vorgeworfen.
Kompliziertes Geflecht
Schimek wurde im Jahr 2011 durch den Landrat des Saalekreises suspendiert und erhielt Hausverbot, nachdem bekannt wurde, das er als Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen Provisionszahlungen in Höhe von mindestens 48 000 Euro genehmigt hatte, die an Firmen gingen, an denen er selbst erheblich beteiligt war. Schimek war nach MZ-Informationen über ein kompliziertes Geflecht an mindestens 15 Firmen direkt oder indirekt beteiligt und soll mehrere tausend Euro für seine eigenen Firmen bewilligt haben.
Anklagen werden geprüft
Die Anklagen würden nun von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Halle geprüft, so Sprecher Wolfgang Grubert. Über die Dauer der Prüfung konnte er allerdings keine Angaben machen. „Unter Umständen kann das auch mehrere Monate dauern“, so Grubert. Nach der Prüfung wird entschieden, ob die Anklage zugelassen oder abgelehnt wird.