Überfall 2012 in Burgliebenau Überfall 2012 in Burgliebenau: Angeklagte zahlen freiwillig Entschädigung

Burgliebenau/Halle (Saale)MZ - Sie hätten den Mann gar nicht so schwer verletzen wollen, sagten die Angeklagten, die sich wegen des nächtlichen Überfalls von Burgliebenau vom Oktober 2012 vor dem Landgericht Halle verantworten müssen. Nachdem sie Peter O. (54) nach einer Tanzveranstaltung in Lochau kurz vor seinem Wohnhaus in Burgliebenau zusammengeschlagen und -getreten hatten, waren sie nach Lochau zurückgekehrt. In der Kneipe holten sie sich noch ein Bier. „Da sagte der Wirt schon, ob wir wüssten, dass es in Burgliebenau einen Überfall gegeben hätte“, erzählte einer der Angeklagten vor Gericht.
Angeklagter nutzte Totschläger
Die Vier hätten sich dann noch eine Weile vors Fitnessstudio gesetzt und ihr Bier getrunken. Da sei ihnen klar geworden, dass sie richtig Mist gebaut hätten und beschlossen, sich rauszureden, falls sie auf den Überfall angesprochen würden. „Wie schwer der Mann verletzt war, habe ich erst aus der Zeitung erfahren“, sagte der 21-jährige Angeklagte, der im neu aufgerollten Prozess endlich zugegeben hatte, dass er bei dem Überfall einen Teleskopschlagstock (Totschläger) benutzt hat.
Beim Prozess am Amtsgericht Merseburg war noch von einem Ast die Rede, mit dem er das Opfer lediglich „gestreichelt“ habe. Auch das hatten die vier Täter abgesprochen. Allein die schweren Schädelverletzungen von Peter O. hatten diese Behauptung jedoch ad absurdum geführt. Der 54-jährige Burgliebenauer hatte bei dem Überfall einen erheblichen Trümmerbruch des Schädels erlitten, musste acht Stunden lang operiert werden. Als Folge des Überfalls hat er einen Teil seines Geruchssinns verloren, sein Geschmackssinn ist erheblich beeinträchtigt. Er hat häufig Kopfschmerzen und Angst, in der Dunkelheit das Haus zu verlassen.
Freiwillige Entschädigung
Einer der vier Angeklagten, ein 24-Jähriger aus Lochau, hat unterdessen bereits auf freiwilliger Basis begonnen, dem Opfer eine Art Entschädigung zu zahlen. „Ich habe im Januar 500 Euro an ihn überwiesen und habe jetzt einen Dauerauftrag über monatlich 100 Euro eingerichtet. Ich möchte etwas gutmachen“, sagte er vor Gericht. Auch die anderen Angeklagten scheinen einer solchen freiwilligen Regelung zustimmen zu wollen. „Wir könnten das auch entscheiden, aber so wäre es doch besser“, sagte Richterin Ursula Mertens. Den Angeklagten und ihren Verteidigern bliebe ja noch etwas Zeit, um mit der Opferseite eine Vereinbarung zu treffen.
Der 24-jährige Angeklagte kannte das Opfer. Wie Peter O. gehörte er der freiwilligen Feuerwehr an - Peter O. der Wehr von Burgliebenau, der 24-Jährige der Freiwilligen Feuerwehr Lochau. Dort sei er aber mittlerweile ausgetreten, sagte er vor Gericht. Damit ist er einer Entscheidung zuvorgekommen, die die Feuerwehr vermutlich eh in nächster Zeit hätte fällen müssen, denn die Statuten der Feuerwehr lassen keine Kameraden zu, die vorbestraft sind.