Tüv-Männer auf Lärmsuche
Merseburg/MZ. - Rainer Wippermann und Richard Neuhofer vom Tüv hatten ihre Messgeräte aufgebaut und überprüften wieviel Dezibel die kubanische Band verursachte. "Ganz persönlich hatte ich den Eindruck, dass es nicht zu laut war und die Leute an den Reglern haben das sehr vernünftig gemacht. Aber das hat eben nichts zu sagen." Zwischen 20.15 Uhr und 21 Uhr führten die beiden Sachverständigen für Schall- und Schwingungstechnik deshalb Messungen am Schlossgraben, vor dem Ständehaus und vor den nächstgelegenen Wohnhäusern durch - alles im Auftrag der Kreisverwaltung.
"In den vergangenen Jahren haben die Open-Air-Aktivitäten im Stadtgebiet von Merseburg immer mehr zugenommen. Wir haben deshalb im vergangenen Jahr den Tüv beauftragt, rechnerisch zu ermitteln, welcher Immissionspegel an verschiedenen Standorten erreicht wird, und das war jetzt eine messtechnische Überprüfung", erklärte Regine Kögler, die Sachgebietsleiterin der Unteren Immissionsschutzbehörde gegenüber der MZ.
"Ich konnte mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass sich Leute über die Lautstärke beschwert ha
ben sollen, denn die Schlossgrabenkonzerte enden ja bereits um 22 Uhr", sagte Ulf Herden, der Konzertveranstalter. "Sollten wir die
Grenzwerte jedoch überschritten haben - manche Töne schaukeln sich in einem Graben ja erst noch richtig hoch - dann würden wir die Information als Hilfe annehmen und darüber nachdenken, wie wir das verändern können."
Nach Köglers Auskunft darf der bei Open-Air-Veranstaltungen an angrenzenden Wohngebäuden gemessene Lärmpegel tagsüber nicht höher als 70 und nachts nicht höher als 55 Dezibel sein. "Und dieser Wert wurde bei den Messungen am Samstag nicht überschritten. Wir haben also keine Beanstandungen", sagte Kögler.
Da es allerdings in der Vergangenheit bei anderen Open Airs zum Teil heftige Beschwerden von Anwohnern gegeben hat, hat der Landkreis mittlerweile ein zweites eigenes Lärmmessgerät angeschafft. "Auslöser dafür war die RTL Summer Lounge im Juni 2004", so Kögler. Man wolle demnächst die Mitarbeiter der Ordnungsämter in der Handhabung des Gerätes unterweisen, so dass im Zweifelsfall schnell geprüft werden kann, ob die vorgegebenen Immissionspegel eingehalten werden. Kögel: "Die Lautstärke muss einfach so sein, dass die einen noch ihren Spaß haben und die anderen nicht belästigt werden."