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Saalekreis Saalekreis: Mutter darf Marie jede Woche sehen

Von UNDINE FREYBERG 12.12.2011, 16:37
Eine Puppe liegt in einem Kinderzimmer auf dem Bett. (FOTO:DPA)
Eine Puppe liegt in einem Kinderzimmer auf dem Bett. (FOTO:DPA) dpa

MERSEBURG/MÜCHELN/MZ. - Es war unvorstellbar, was sich am Abend des 11. Februar 2011 in einem Dorf nahe Mücheln abgespielt hat: Eine junge Mutter misshandelt ihr noch nicht einmal vier Wochen altes Baby so schwer, dass das Mädchen mit einem Schädelbruch, einem doppelt gebrochenen linken Ärmchen und mit mehreren Hämatomen am Kopf in die Uniklinik Halle gebracht werden musste. Dort kämpften die Ärzte um Maries Leben.

Im November wurde Maries Mutter Katy W. wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt, was bedeutet, dass Katy W. auf freiem Fuß ist. In der vergangenen Woche hat eine Familienrichterin entschieden, dass sie ihre Tochter, die derzeit bei einer Pflegefamilie lebt, weiterhin einmal wöchentlich sehen darf. Eine Entscheidung, an der sich die Geister scheiden.

Katy W.s Rechtsanwältin Susanna Weber befürwortet die Entscheidung, auch ihre Mandantin sei glücklich darüber. "Die Eltern hoffen ja, dass Marie bald zu ihnen zurückkehren kann, sie haben ja auch ein schönes Zimmer für sie eingerichtet." Im Hinblick auf Weihnachten hoffen die Eltern möglicherweise sogar auf einen kurzen Besuch zu Hause.

Die MZ fragte im Jugendamt des Saalekreises nach, wie dort der ganze Fall gesehen wird. "Wir sind mit der Entscheidung des Familiengerichts überhaupt nicht glücklich", sagte Christian Pollikow, der für den Fall Marie zuständig ist. Da es die Aufgabe des Jugandamtes sei, das Kind zu schützen, habe man bereits im April einen Antrag auf Entzug des elterlichen Sorgerechts gestellt. "Denn ansonsten muss die kleine Marie, die ja Opfer einer Straftat geworden ist, immer wieder mit ihrer Mutter, also der Täterin, zusammenkommen." Der Habitus und die Stimme der Mutter führe zu einer immer wiederkehrenden Traumatisierung. "Und das sagen nicht nur wir, sondern das haben auch die Ärzte gesagt, die Marie während ihrer Reha betreut haben", so Pollikow. Der Antrag auf Sorgerechtsentzug wurde jedoch noch im Frühjahr vom Gericht abgewiesen, da man zu dem Zeitpunkt noch nicht endgültig wusste, ob die Verletzungen Maries möglicherweise durch einen Unfall entstanden waren.

Als Katy W jedoch am 3. November zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, war die Situation plötzlich eine andere. "Damit war klar, dass es kein Versehen, kein Unfall, sondern eine Straftat war, und dass das Kind dringend geschützt werden muss", so Pollikow, der sofort eine so genannte Inobhutnahme aussprach. Aber das Kind lebt doch gar nicht bei seinen Eltern, sondern bei einer Pflegefamilie? Pollikow: "Das stimmt zwar, aber die Eltern hatten uneingeschränktes Sorgerecht und somit Zugriff auf ihr Kind. Mit der Anordnung übt das Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus und wir hatten entschieden, dass die Mutter ihr Kind nicht sehen darf." Rechtsanwältin Weber beantragte natürlich sofort, dass dies rückgängig gemacht wird, was in der vergangenen Woche geschah. Die Begründung des Gerichts: Es sei dem Kindeswohl nicht zuträglich, Mutter und Kind zu trennen.

Damit kann die Mutter ihr Kind wieder einmal wöchentlich für zwei Stunden auf neutralem Boden im Saalekreis sehen - und das zeitweise sogar, ohne dass die Pflegemutter dabei ist. Wer übernimmt die Verantwortung, falls doch etwas passiert? Pollikow hebt hilflos die Schulter. "Das wird dann zu klären sein."