Saalekreis Saalekreis: Landkreis informiert über Reform des Wohngeldrechts

Merseburg/Saalekreis - In einer Pressemitteilung hat der Landkreis Saalekreis am Dienstag über die Reform des Wohngeldrechts informiert. Zum 1. Januar 2016 tritt das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG) in Kraft. Demnach werden durch diese Reform die Wohngeldtabellenwerte (Zahlbeträge) an die Entwicklung der Wohnkosten und der Verbraucherpreise angepasst. "Des Weiteren erfolgt eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge zur Anpassung an die regional differenzierte Mietenentwicklung", heißt es weiter.
Um feststellen zu können, ob ab Januar 2016 ein Wohngeldanspruch besteht, kann ein Wohngeldantrag mit aktuellen Unterlagen/Nachweisen bei der Wohngeldbehörde eingereicht werden, wobei die Berechnung eines möglichen Wohngeldanspruchs dann für den Zeitraum ab Januar 2016 nach dem neuen Recht erfolgt.
Laut Landkreis liegen die Wohngeldtabellen momentan noch nicht vor. Falls eine Kalkulation oder Beratung gewünscht ist, wird daher angeraten, ab Mitte November 2015 in der Wohngeldstelle direkt nachzufragen.
"Von der Wohngeldreform werden nicht nur Leistungsempfänger profitieren, die ab 01.01.2016 einen neuen Wohngeldantrag stellen, sondern auch diejenigen, deren bereits zuvor beschiedener Bewilligungszeitraum erst im Laufe des Jahres 2016 endet. Ein neuer Antrag ist hierzu nicht erforderlich, da eine Prüfung von Amts wegen erfolgt und ein gesonderter Bescheid ergeht", so Pressesprecherin Kerstin Küpperbusch.
Auskünfte werden telefonisch unter 03461/401342 und 03461/401349 erteilt. Die persönliche Beratung findet im Sozialamt, Domstraße 4, in Merseburg, Zimmer 204 statt. Entsprechende Anträge sind unter www.saalekreis.de zu finden bzw. im Sozialamt erhältlich.
Für Antragsteller der Stadt Merseburg ist die Wohngeldstelle der Stadt Merseburg zuständig und befindet sich am Markt 1.