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Saalekreis Saalekreis: Land lehnt Schweinemast am Geiseltalsee ab

Von DIANA DÜNSCHEL 22.12.2010, 17:12
Mastschweine in einem Stall (FOTO: DPA)
Mastschweine in einem Stall (FOTO: DPA) dpa-Zentralbild

MÜCHELN/MZ. - Der Neubau einer Schweinemastanlage mit 7 500 Tieren im Müchelner Ortsteil Stöbnitz am Geiseltalsee wurde jetzt vom Landesverwaltungsamt abgelehnt. Doch der niederländische Investor, der den entsprechenden Antrag gestellt hatte, gibt nicht auf. Er versicherte am Mittwoch gegenüber der MZ, dass er gegen die Ablehnung klagen werde.

"Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war unter anderem zu prüfen, ob andere öffentlich-rechtliche Vorschriften dem entgegen stehen. Dazu gehört das Bauplanungsrecht. Ergebnis war, dass das Vorhaben dem Flächennutzungsplan der Stadt Mücheln und des Ortes Oechlitz widerspricht", teilte die Pressestelle des Landesverwaltungsamtes auf Nachfrage zu den Hauptgründen der Entscheidung mit.

Müchelns Bürgermeister Udo Wurzel (parteilos) reagierte hocherfreut über die Ablehnung. "Das ist für unsere Stadt ein schönes Weihnachtsgeschenk. In unserem Flächennutzungsplan ist ja auch klar formuliert, dass das Gebiet künftig hauptsächlich einer touristischen Nutzung vorbehalten sein soll", erklärte er. Es sei ein Erfolg, an dem viele mitgearbeitet hätten, Vertreter der ehemaligen Bürgerinitiative gegen die geplante Schweinemastanlage im Landschaftsschutzgebiet Ziegelrodaer Forst ebenso wie die Mitglieder der Bürgerinitiative "Pro Geiseltalsee - contra Schweinmast Stöbnitz".

"Wir sind überglücklich", sagte Andreas Förtsch, der Sprecher der Bürgerinitiative, die sich nach Bekanntwerden des Antrags 2009 gegründet hatte und umfangreiche Protestaktionen in Mücheln und Stöbnitz auf die Beine stellte. Ihre Mitglieder hatten tausende Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt, eine Demonstration mit hunderten Teilnehmern organisiert, 456 gültige Einwände gegen das Projekt eingereicht und bei einer zweitägigen Bürgeranhörung im Januar offenbar schlagkräftige Argumente gegen das Projekt vorgebracht. Denn das Landesverwaltungsamt forderte anschließend eine Präzisierung und Nachbesserung der Angaben des Antragstellers.

Andreas Förtsch räumte gleichzeitig einer möglichen Klage gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes keine großen Chancen ein. "Schon beim Erörterungstermin im Januar hatte sich ja gezeigt, dass der Investor keine fundierten Argumente vorbringen konnte", begründete er.