Regelung Regelung: Vom Rasenmähen bis zum Ausschank
Bad Dürrenberg/MZ/CFU. - Ruhestörender Lärm bezieht sich nicht nur auf Partys am Abend. So gelten auch für die Gartenarbeit klare Regeln. So ist es werktags von 20 bis 7 Uhr nicht gestattet, etwa den Rasenmäher in Gang zu setzen. Gleiches gilt für Motorkettensägen oder Betonmischer. An Sonn- und Feiertagen muss ganztägig Ruhe herrschen. Die gern zitierte Mittagsruhe ist werktags oder am Sonnabend übrigens nur für gewisse Gartengeräte von 13 bis 15 Uhr bindend. Der Rasenmäher gehört nicht dazu, wohl aber Laubbläser, Laubsammler, Grastrimmer, Freischneider oder Graskantenschneider. Der Gesetzgeber macht dabei zwischen einem privaten oder gewerblichen Betrieb keinen Unterschied.
Will man ruhestörenden Lärm melden, kann man sich einerseits an die örtlichen Ordnungsämter, andererseits an die Polizei wenden.