Rauchmelder Rauchmelder: Das Gesetz, das keiner kontrolliert

Merseburg - Die Zahlen sprechen für sich: Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden, meist in den eigenen vier Wänden. Zwei Drittel der Opfer werden nachts vom Feuer überrascht, wenn sie den tödlichen Rauch nicht riechen.
Doch trotz der seit Januar auch in Sachsen-Anhalt geltenden ausnahmslosen Rauchmelderpflicht: Noch sind die Lebensretter offensichtlich nicht überall installiert. Und es kontrolliert auch niemand, ob das Gesetz überhaupt eingehalten wird. Zur Sprache gekommen ist das unter anderem nach einem Hausbrand in Bad Lauchstädt, bei dem Ende April ein 78-Jähriger ums Leben gekommen ist.
Noch immer Unwissenheit
Ein technischer Defekt im Schlafzimmer hatte den Brand ausgelöst. Ob dort Rauchmelder installiert waren, blieb zwar unklar. Aus seiner Berufspraxis sagt Schornsteinfegermeister Michael Gothe aus Bad Dürrenberg aber: Dass sie fehlen, „kommt leider vor“.
Gothe ist Befürworter der Rauchmelderpflicht, die in der Bauordnung des Landes verankert ist. Sie gilt in mittlerweile 14 Bundesländern. „Ich kann dann nichts anderes machen als darauf hinzuweisen“, sagt der Schornsteinfeger.
Meist sei Unwissenheit der Grund für das Fehlen der Warngeräte, glaubt er, und die Menschen seien einsichtig.
Dass es keine Kontrollen gibt, hat das zuständige Bauministerium in Magdeburg bestätigt. Sie würden auch nicht diskutiert, so ein Sprecher - das sei im Übrigen gar nicht unüblich.
Für das bundesweit aktive „Forum Brandrauchprävention“ ist das - auf den ersten Blick überraschend - sogar ganz gut. Zum einen, sagt dessen Sprecherin Claudia Groetschel, wäre eine Kontrolle personell und finanziell für die Behörden gar nicht zu stemmen. Zum anderen sei das gesellschaftlich nicht gewünscht, glaubt sie. Immerhin gehe es um die Unantastbarkeit der eigenen Wohnung.
Schon GEZ-Kontrolleure hätten einst genau deshalb nicht in die Wohnung gelassen werden müssen. „Wenn Kontrolle Teil des Konzepts gewesen wäre, hätten wir heute keine Rauchmelderpflicht“, sagt Groetschel überzeugt.
Kein Politiker hätte ein Gesetz durchgeboxt, das regelmäßige Wohnungskontrollen vorsieht. Ähnlich argumentieren auch Kreisbrandmeister und Kreisfeuerwehrverband im Saalekreis. „Hier ist auch Eigenverantwortung gefragt“, so Kreisverbandschef Michael Jahn.
Frage der Haftung
Das „Forum Brandrauchprävention“ ist ein unter anderem von Feuerwehrverband, Herstellern und Dienstleistern getragener Verein, der seit Jahren die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ führt.
Es geht davon aus, dass in Ländern mit Rauchmelderpflicht inzwischen rund 70 bis 80 Prozent der Haushalte tatsächlich die Geräte installiert haben. In der Pflicht sind die Eigentümer.
Vermieter könnten im Brandfall in die Haftung genommen werden, wenn sie ihr nicht nachgekommen sind, warnt Groetschel. Im schlimmsten Fall steht - bei Verletzten oder Toten - sogar der Staatsanwalt vor der Tür.
„Dann wird es eng für den Vermieter“, so Groetschel. Falle der Bauaufsicht im Rahmen anderweitiger „Besuche“ das Fehlen von Rauchmeldern auf und reagiere der Besitzer nicht auf die Anweisung, sie dann zu installieren, ist das laut Ministerium eine Ordnungswidrigkeit. Dann seien Bußgelder bis 500 000 Euro möglich.
Lücken gebe es am ehesten bei Eigenheimbesitzern, sagt Groetschel. „Ich bin sicher, dass viele von der Pflicht gar nichts wissen“. Sie wolle man auch mit einer Kampagne am diesjährigen bundesweiten Rauchmeldertag - dem 13. Mai - erreichen. (mz)
