Prozess in Merseburg Oldtimer oder doch nur Schrottautos?
In Merseburg muss sich eine Familie vor Gericht verantworten, weil sie auf zwei Grundstücken nicht nur fast 20 Pkw lagern, sondern auch Bauschutt, Altholz, Schrott und einen defekten Bagger.

Merseburg/MZ. - Die entscheidende Frage bei diesem Prozess war: Handelt es sich bei all diesen Dingen, die sich auf zwei Grundstücken im Raum Mücheln befinden, um Müll oder um Wertstoffe? Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache klar: „Das ist Müll, und der muss weg“, sagte die Staatsanwältin, die eine Frau, deren Mann und den gemeinsamen Sohn wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen und des illegalen Betriebs einer Deponie angeklagt hat.
Bauschutt und Altholz
Dabei handelt es sich unter anderem um rund 5.400 Tonnen eines Erde-Bauschutt-Gemischs, 15 Tonnen Altholz, um mehr als 20 Altreifen, Misch-Schrott, fast 20 beschädigte Pkw und einen Bagger aus dem Öl ausläuft. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft geht von vielen dieser Dinge unter anderem die Gefahr aus, dass giftige Stoffe ins Grundwasser gelangen könnten.
Der sehr redegewandte Senior (65) nahm gleich zu Beginn der Verhandlung alle Schuld auf sich. „Meine Frau und mein Sohn tragen keine Schuld an dem Zustand der Grundstücke.“ Er sei eben sehr unordentlich. Allerdings erklärte er auch, dass es sich bei den Erdhaufen lediglich um Mutterboden handele, und die alten Autos wieder aufgebaut werden sollen und zum Teil echte Oldtimer seien, was die Staatsanwaltschaft bezweifelte. „Und der Schrott ist meine einzige Möglichkeit, ein paar Euro zu bekommen“, sagte der Mann. Da er nach eigener Aussage keine Rente bekomme und monatlich nur 400 bis 500 Euro zur Verfügung habe.
Milde Urteile
Das Umweltamt des Landkreises hatte sich bereits seit 2015 zumindest mit einem der Grundstücke befasst. Auch die Polizei war hinzugezogen worden. Es hatte auch eine Durchsuchung gegeben, um Rechnungen zu finden, die belegen sollten, dass hier Bauabfälle entgegengenommen wurden, die nicht entsorgt wurden.
Es wurden zwar drei Quittungen gefunden, aber eine strafbare Handlung im großen Stil konnte zumindest damit nicht nachgewiesen werden. Die angeklagte Frau, der eins der Grundstücke gehört, hat offenbar eine solche Aversion gegen das Tun ihres Mannes und den Zustand des Grundstückes, dass sie sich seit vielen Jahren vehement weigert, auch nur daran vorbeizufahren.
Die Urteile fielen am Ende milde aus – auch, weil keiner der drei vorbestraft ist. Gegen eine Geldauflage von 300 Euro wurde das Verfahren gegen die Frau, die monatlich rund 850 Euro Rente hat, eingestellt. Der Sohn – das Verfahren wurde ebenfalls eingestellt – muss 500 Euro zahlen. Der Senior wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen in Höhe von zwölf Euro verurteilt.