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Neubeginn als Malerin Neubeginn als Malerin: Malerin Julia Wegat hat Rechtsstreit um Bild gewonnen

Von Diana Dünschel 27.03.2019, 06:00
2017 durfte die Malerin Julia Wegat ihr „Rapunzel 4“-Bild nur umgedreht zeigen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei.
2017 durfte die Malerin Julia Wegat ihr „Rapunzel 4“-Bild nur umgedreht zeigen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Andreas Stedtler

Mücheln - „Es war so eine Erleichterung“, beschreibt Julia Wegat den Moment, als sie den ihr zugestellten Brief öffnete. Was drin stand, sei ihre Hoffnung auf einen Neubeginn als Malerin.

Rückblick: Julia Wegat und das Bild der Minderjährigen

Vor fast drei Jahren verbot das Landgericht Halle der heute in Mücheln lebenden Künstlerin, ihr Gemälde „Rapunzel 4“ öffentlich zu zeigen. Das Porträt einer jungen Frau mit Verband um den Arm war in einer Ausstellung gezeigt und in einem Bericht über diese in den missverständlichen Kontext von Gewalt und Missbrauch gestellt worden. Die Eltern der Minderjährigen hatten Klage eingereicht und Recht bekommen. Julia Wegat legte Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Das hob das Urteil jetzt mit Verweis auf die Kunstfreiheit auf.

„Ich werde jetzt alles daran setzen, vollständig rehabilitiert zu werden“, kündigt die 50-Jährige an. „Ich werde das Urteil über die sozialen Medien verbreiten.“ Die gebürtige Dortmunderin hatte an der Akademie der bildenden Künste in München studiert und nach ihrem Diplom für ihre Arbeiten verschiedene Kunstpreise sowie den bayerischen Filmpreis erhalten. Bis 2015 zeigte sie ihre Kunst auf Ausstellungen.

Ende der Karriere aufgrund von Rechtsstreit und Mobbing 

Zuletzt hatte Julia Wegat versucht, den Rechtsstreit auf ihre Art und Weise künstlerisch zu verarbeiten. Obwohl von Haus aus passionierte Porträtistin, malte sie nun Menschen ohne Köpfe. Doch das sei nicht ihre Form der Kunst gewesen, sagt sie heute. Also legte sie den Pinsel aus der Hand. Nach einem Umzug von Frankleben ins Wasserschloss St. Ulrich in Mücheln vor einem Jahr habe sie kein Atelier mehr, so die freischaffende Künstlerin. Ihre Bilder seien eingelagert. Warum?

Extremem Mobbing sei sie ausgesetzt gewesen, sei als Person mit Kindesmissbrauch in Verbindung gebracht worden, klagt die Künstlerin. Partner hätten daraufhin die Zusammenarbeit mit ihr beendet. Es sei das Ende ihrer Laufbahn gewesen. „Ich war wie verbrannt.“ Statt zu malen habe sie ein Drehbuch geschrieben. Aber seitdem sie vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekam, denke sie über nichts anderes mehr nach als über Kunst und Malerei. „Die Erfahrung des gesamten Rechtsstreits muss ich erst einmal verarbeiten und überlegen, ob es Malerei für mich noch geben kann.“

Neubeginn als Malerin: Bild steht zum Verkauf

Fakt sei, dass es auf dem weitläufigen Gelände des Wasserschlosses Platz genug für ein neues Atelier gebe. Und Fakt sei auch, dass das Bild „Rapunzel 4“ nach wie vor ihr gehöre. Es stehe zum Verkauf. Sein Wert sei deutlich gestiegen. „Ich bin gespannt, was sich da ergibt.“ Das Leben habe die Karten neu gemischt.

Die Müchelnerin sieht in der Entscheidung aus Karlsruhe ein positives Signal für alle Künstler. „Viele haben auf das, was mir passiert ist, verunsichert reagiert“, weiß die 50-Jährige. „Mir Fesseln anlegen lassen, das funktionierte nicht. Ich bin dann wie gelähmt gewesen.“ Die Kunst müsse dem gehorchen, was ein Künstler möchte. (mz)

Julia Wegats umstrittenes Gemälde „Rapunzel 4“.
Julia Wegats umstrittenes Gemälde „Rapunzel 4“.
Julia Wegat