"Natur schenkt Regen und der AZV will Geld dafür"
Schafstädt/MZ. - Eberhard Meyer aus Schafstädt ist sauer. Ein Gebührenbescheid oder so was sei ihm vom Abwasserzweckverband Merseburg (AZV) ins Haus geflattert, empörte er sich am heißen Draht. "Diese Leute wollen Geld für das Regenwasser, das die Natur uns seit Menschengedenken schenkt, auf unsere Felder, Gärten und Häuser rieseln lässt. Ich finde das nicht in Ordnung. Und wenn so etwas - aus welchen Gründen auch immer - dazu noch gesetzlich sein soll, dann müsste man eigentlich vorher mit den betroffenen Bürgern reden. Das wäre vernünftig", ist seine Meinung. Er habe seinen großen Bauernhof gerade gepflastert, das wäre teuer genug gekommen und nun noch Gebühren fürs Regenwasser?
Ein etwa gleich lautender Anruf kam auch aus Langeneichstädt. Bei uns, so die verärgerte Frau am heißen Draht, läuft das Regenwasser schon immer in den Kanal, den esschon zu DDR-Zeiten gab, also längst vor der Existenz das AZV. Weshalb nun für Regenwasser bezahlen? Auch erstreckt sich ihr Ärger auf die erneut ausgegebenen Erfassungsbögen, ihrer Meinung nach hätte der AZV all die nochmals abgefragten Daten bereits längst in den Computern. "Für uns ist das doppelte Arbeit", so die Langeneichstädterin. Die MZ fragte beim AZV Merseburg nach: "Das Niederschlagswasser, um das es hier geht, wird über öffentliche Kanäle geleitet, die von uns gewartet und wenn nötig auch erneuert werden und letztlich der Kläranlage zugeführt und dort bearbeitet. Das kostet. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Regenwasser grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück versickert werden lassen kann, dann geht es uns nichts an. Wird es aber von den befestigten Flächen, also von einem gepflasterten Hof zum Beispiel, in die öffentlichen Kanäle geleitet, sind von uns Gebühren zu erheben", versucht Uwe Siegert, stellvertretender Geschäftsführer des AZV Merseburg zu erklären.
Seit Gründung des AZV in den Jahren 1996 / 97 stehe das in einer Satzung, die auf der Verbandsversammlung auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen worden war. "Uns ist es schwer gefallen, das umzusetzen", so Siegert. Die erneut ausgeschickten Fragebögen seien übrigens abgeänderte. Eine Firma habe man mit den Arbeiten betraut, weil es anders nicht zu machen gewesen wäre. "Die von uns bereits einmal erfassten Daten haben sich als nicht ausreichend erwiesen und konnten nur teilweise übernommen werden", erläutert Siegert.
Zum Nicht-mit-Bürgern-reden-Vorwurf aus Schafstädt: Der AZV biete den Bürgern Beratung zu all diesen Dingen an. Am 21, und am 28. Oktober sei das zum Beispiel vorgesehen. Die Zeiten und der Ort der Beratung würden den Grundstückseigentümern beim Versand der Flächenerfassungsbögen mitgeteilt.