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Nach Rücktritt des Ortsschaftsrates Nach Rücktritt des Ortsschaftsrates: Burgliebenauer müssen erneut an die Wahlurne

Von Michael Bertram 22.09.2016, 15:28
Anlass zum streiten hatten die Gemeinde Schkopau und ihr Ortsteil Burgliebenau zuletzt viele. Mal ging es um die Ausstattung der Feuerwehr, dann um den Bau eines Radwegs an der L 183.
Anlass zum streiten hatten die Gemeinde Schkopau und ihr Ortsteil Burgliebenau zuletzt viele. Mal ging es um die Ausstattung der Feuerwehr, dann um den Bau eines Radwegs an der L 183. Peter Wölk

Burgliebenau - Nach dem plötzlichen Rücktritt des Ortschaftsrates im Schkopauer Ortsteil Burgliebenau muss das Gremium neu gewählt werden. Das stellte am Donnerstag das Büro der Landeswahlleiterin auf MZ-Anfrage fest. Ein Termin für die sogenannte Ergänzungswahl steht demnach jedoch noch nicht fest. Die beim Landkreis angesiedelte Kommunalaufsicht muss darüber entscheiden. Schkopaus Bürgermeister Andrej Haufe (CDU) glaubt jedoch nicht, dass aufgrund diverser Fristen ein neues Gremium vor Januar kommenden Jahres feststehen wird.

Nachdem die drei Ortschaftsräte - und auch der Ortsbürgermeister - in der vergangenen Woche ihre Mandate niedergelegt hatten, war zunächst unklar, ob in Burgliebenau überhaupt eine neue Wahl stattfinden wird. Denn nach der Kommunalwahl war bereits eine Ergänzungswahl nötig geworden, weil nicht genügend Ortschaftsräte gefunden wurden. Das Büro der Landeswahlleiterin erklärte nun jedoch, dass eine erneute Ergänzungswahl nötig ist. Sollte dabei erneut nicht die Mindestzahl an Räten gefunden werden, bleibe das Gremium unbesetzt.

Die Landeswahlleiterin hält es für gesetzmäßig und unproblematisch, sollte es keinen neuen Ortschaftsrat geben. „Nach Abschluss der Gemeindegebietsreform hat sich gezeigt, dass gerade auf der Ebene der Ortschaft sich in zunehmendem Maße keine oder nicht genügend Bewerber zur Bildung eines arbeitsfähigen Ortschaftsrates finden lassen“, erklärte eine Mitarbeiterin. Um zu vermeiden, dass die Gemeinde mangels Kandidaten unbegrenzt oft Wahlen ansetzen muss, bis ein Kandidat gefunden wird, sind die Wahlen auf zwei Versuche beschränkt worden. „Das zweimalige Scheitern wird als Indiz dafür gewertet, dass bei den Bürgern der Ortschaft keine Bereitschaft zur Ausübung des Ehrenamtes in der Ortschaftsvertretung besteht“, hieß es in einer Stellungnahme. (mz)