Merseburgerin starb in Dresdner Klinik Merseburgerin starb in Dresdner Klinik: Wer ist schuld am Tod von Adriana?

MERSEBURG/DRESDEn - Es ist eine schwere Zeit für Adrianas Eltern, Geschwister und Freunde. Denn an diesem Wochenende jährt sich der Todestag der jungen Merseburgerin. Im September 2013 war die 19-Jährige während eines Aufenthalts in der Dresdner Universitätsklinik gestorben. Ursache war eine Infektion mit Listerien und eine daraus resultierende Hirnhautentzündung, die die junge Frau nach einer Knochenmarktransplantation erlitten hat. Adrianas Eltern hatten nach ihrem Tod die Polizei eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines unnatürliches Todesfalls die Ermittlungen aufgenommen.
Verdacht auf Behandlungsfehler
„Wir haben den Verdacht, dass es im Fall von Adriana einen Behandlungsfehler gegeben hat. Doch wir haben noch immer kein Gutachten, das uns sagt, womit wir es hier eigentlich zu tun haben“, sagte Rechtsanwältin Karina Woinikow der MZ. Die Anwältin, die sich auf Medizinrecht spezialisiert hat, will im Auftrag von Adrianas Eltern auf Schmerzensgeld klagen - es geht dabei um eine Summe zwischen 100?000 und 200?000 Euro. Geld bringt die junge Frau zwar nicht zurück. „Aber Adriana war ein junger Mensch. Sie hätte noch nicht sterben müssen“, so ihre Begründung für die Forderung. Doch Woinikow konnte bisher noch nicht einmal Klage einreichen. „Ich weiß ja nicht, ob der mögliche Tatvorwurf ’gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge’ oder sogar ’Totschlag’ lauten wird.“ Dabei sollte von Seiten der Staatsanwaltschaft bereits im Februar eine neues Gutachten durch einen Spezialisten für Innere Medizin und Hämatologie erstellt werden. „Das einzige, was wir haben, ist ein Sektionsprotokoll des rechtsmedizinischen Instituts der TU Dresden.“ Darin heiße es unter anderem, dass Listeriose eine bekannte Komplikation nach einer Stammzellentherapie sei. „Wenn das so ist, hätte man das doch gerade bei einer immungeschwächten Patientin zu verhindern suchen müssen“, so Woinikow. Nach Aussage von Adrianas Eltern habe ihre Tochter nach der Transplantation Milchprodukte erhalten. Auf Anfrage zum Ermittlungsstand hält sich die Staatsanwaltschaft Dresden relativ bedeckt. „Es gibt noch kein abschließendes Ergebnis“, sagte Staatsanwalt Alexander Keller. „Die Ermittlungen dauern an.“
Gefahr für schwache und kranke Menschen
Listerien sind Bakterien, die beim Menschen eine Infektionskrankheit verursachen können, die Listeriose genannt wird. Die Infektion erfolgt oft durch kontaminierte Nahrung, etwa durch den Verzehr von nicht sachgerecht hergestellten Lebensmitteln - vor allem Fleisch-, Fisch- und Milchprodukte. Eine Listeriose verläuft bei gesunden Menschen meist harmlos. Kleinkinder oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr, wie frisch Operierte, Krebspatienten und Diabetiker können schwer erkranken. Listerien können Blutvergiftungen oder Hirnhautentzündungen verursachen, die mit Antibiotika behandelt werden können. In Sachsen gab es im Jahr 2013 insgesamt 60 Fälle dieser meldepflichtigen Erkrankung (2012 waren es 27). In Sachsen-Anhalt waren es 19 Fälle im Jahr 2013 und zehn im Jahr zuvor (Quelle: RKI). (mz)