Kleingärten im Raum Merseburg Kleingärten im Raum Merseburg: Gesetz schützt vor Gesetz

Merseburg - Eine gewisse Unruhe dürfte es gegeben haben, als am 4. Oktober dieses Jahres die Verordnung mit dem sperrigen Namen „Schuldrechtsanpassungsgesetz“ in Kraft trat. Eigentümer von Erholungsgrundstücken dürfen ihren Pächtern jetzt nämlich uneingeschränkt kündigen. Die Kleingärtner im Saalekreis müssen aber offenbar keine Angst um ihre Parzellen haben. „Uns schützt das Bundeskleingartengesetz“, erklärt Michael Hartlieb, der Vorsitzende des Kreisverbandes der Gartenfreunde Merseburg.
Die Bestimmungen des neuen Gesetzes treffen nicht zu, wenn das Grundstück in einer Kleingartenanlage liegt. Wie so eine Anlage definiert wird, steht im Bundeskleingartengesetz. Danach muss man in seinem Garten eine bestimmte Fläche nutzen, um Obst und Gemüse anzubauen. In einer Anlage ist außerdem eine gemeinschaftliche Infrastruktur mit Wegen, Spiel- und Parkplätzen oder Vereinshäusern vorgeschrieben. „Und unsere Gartenanlagen, es sind im ehemaligen Kreis Merseburg immerhin 63 Stück, entsprechen allen diesen Vorgaben“, so Hartlieb.
Steigen die Pachtpreise?
Dennoch haben einige Eigentümer von Grund und Boden, auf denen die Anlagen stehen, so etwas wie „Lunte gerochen“ und versuchen, zumindest die Pachtpreise in die Höhe zu treiben. „Wir haben allein für unsere insgesamt 4 435 Parzellen, die auf 263 Hektar Fläche stehen, weit mehr als 30 Bodeneigentümer. Dazu gehören Kommunen ebenso wie Stiftungen, die Kirche, die BVVG oder eben auch viele Privatpersonen“, erzählt der Verbandschef. Aber da die Pachtverträge einst über eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, sieht sich der Kreisverband gut geschützt. „Wir sind in dieser Hinsicht unserer Meinung nach auf der sicheren Seite“, so Hartlieb.
Deutlich mehr Sorgen bereitet dem Kreisverband da schon der Leerstand. Der liegt im Durchschnitt bei zehn Prozent. Auch die Überalterung der Gartenfreunde bereite Bauchschmerzen. „Wir haben heute zu viele Gärten. Deshalb muss über Rückbau nachgedacht werden, ohne jedoch dabei die Anlagen aufzulösen“, erklärt der Verbandschef und erzählt, dass man für solche Eingriffe auch Fördermittel beantragen könne.
Weiterbildung von Fachberatern und von Wertermittlern
„Aber noch mehr ärgert uns, dass wir es immer wieder mit Leuten zu tun haben, die als Gartennomaden von Anlage zu Anlage ziehen, Grundstücke und Lauben herunterwirtschaften und dann über Nacht verschwinden, ohne einen Cent bezahlt zu haben“, sagt Lutz Georgi, der stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbandes. „Und es nimmt auch die Zahl der Vereinsmitglieder zu, die ihre Beiträge gar nicht bezahlen. Im Jahr tragen wir zwischen 25 und 30 gerichtliche Verfahren dazu aus“, hakt Hartlieb wieder ein. Denn auch das Vertreten vor Gericht sei eine Aufgabe, die der Kreisverband für die Vereine übernehme.
Die Weiterbildung von Fachberatern und von Wertermittlern ist ein weiterer Punkt, den die ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder erwähnen. „Außerdem sind wir in der Öffentlichkeit bei Festen und anderen Veranstaltungen dabei, arbeiten mit Behörden zusammen und sind in unserer Geschäftsstelle Ansprechpartner für unsere Vereine in allen Angelegenheiten“, erklärt Michael Hartlieb. (mz)