Justiz Justiz: Merseburger muss vor Gericht

Merseburg - Der Merseburger, gegen den das Amtsgericht Merseburg einen Strafbefehl in Höhe von 4 800 Euro wegen mehrerer Verunglimpfungen von Personen erlassen hatte (MZ berichtete), hat Widerspruch dagegen eingelegt. Damit werde es noch im Frühjahr einen Termin zur Hauptverhandlungen geben, teilte das Amtsgericht auf Anfrage der MZ mit.
Der Mann hatte unter anderem 2018 in einer einer E-Mail den Maler Willi Sitte als „Drecksnazi“ beschimpft. Diese Mail hatte er an zahlreiche Empfänger geschickt. Derartige Äußerungen erfüllten den Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen hatte Amtsgerichtsdirektor Peter Mertens auf Anfrage der MZ erklärt. Die Mitteldeutsche Zeitung hatte im September 2018 über diesen Vorfall berichtet.
In einer anderen E-Mail, die im Oktober 2018 an den Merseburger Stadtrat Roland Striegel (Fraktion SPD/Grüne) und weitere Empfänger gerichtet war, hatte der Merseburger den Stadtrat als „Pfeife“, „Feigling“ und „grünen Spinner“ beschimpft. Den Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel (Grüne) beschimpfte er in einer weiteren Mail als „dreisten Lügner“ und „grünen Spinner“, beide bezeichnete er als „Luschen“. Sebastian Striegel hatte Strafanzeige und Strafantrag gestellt.
Der Merseburger, der sich derart geäußert hat, war bereits ins Visier des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Harald von Bose, geraten. Grund: Besagter Mann hatte sich grobe Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung geleistet und deshalb ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 2 628,50 Euro aufgebrummt bekommen, welches er bezahlt hatte. Er hatte während eines Zeitraums von mehreren Wochen mehr als 30 Mails mit offenem Verteiler und personenbezogenen Mail-Adressen verschickt, so dass jeder sehen konnte, wer diese Mails sonst noch bekommen hat. Das verstößt gegen den Datenschutz.
(mz)