Haftanstalt Raßnitz Haftanstalt Raßnitz: Gefängnis fesselt Häftlinge an Rollstuhl

RaSSnitz/Merseburg - Der Spruch „an den Rollstuhl gefesselt“ wird in der Jugendhaftanstalt Raßnitz wörtlich genommen: Der medizinische Dienst des Gefängnisses hat einen klappbaren Rollstuhl angeschafft, an dem gehbehinderte Gefangene „fixiert“ werden können, wie das Justizministerium auf MZ-Nachfrage erklärte. Damit reagiert die Haftanstalt auf die spektakuläre Flucht eines Gefangenen am 7. Februar 2014 vor dem Amtsgericht in Merseburg.
Verletzung nur vorgetäuscht
Der damals 22 Jahre alte Häftling war mit einem Sammeltransport mehrerer Gefangener zu der Verhandlung gebracht worden. Aufgrund einer Sportverletzung im Fußbereich lief er an Krücken und trug keine Fußfesseln. Nach dem Prozess - er musste sich wegen Körperverletzung verantworten, weil er einen Mithäftling geschlagen hatte - warf der Albaner auf dem Weg zum Gefangenentransporter die Krücken weg und konnte flüchten. Dabei war er so schnell, dass er zwei Justizvollzugsbeamte abhängen konnte. Offenbar hatte er zuvor die Schwere seiner Verletzung nur vorgetäuscht. Die Blessur hatte das Klinikum Bergmannstrost in Halle diagnostiziert. Um künftig vor weiteren Fluchtversuchen dieser Art geschützt zu sein, wurde daher der Rollstuhl angeschafft. „Außerdem wurde der Vorfall mit den Direktoren der Amtsgerichte und auch intern ausgewertet“, sagte Ministeriumssprecherin Ute Albersmann. Zu weiteren Konsequenzen, so sie denn getroffen worden sind, machte sie keine Angaben.
Der geflohene Häftling ist übrigens seit Anfang April 2014 wieder in Raßnitz. Mehrere Wochen war er untergetaucht. Am 25. März vergangenen Jahres hatten Polizisten den Mann schließlich an einer Autobahnraststätte bei Hamm festgenommen. Er muss wegen räuberischer Erpressung und schweren Raubs eine Strafe von drei Jahren in Raßnitz absitzen. (mz)