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Spergauer scheitern mit Eilanträgen Gericht hält vorzeitige Besitzeinweisungen aufrecht - Stadtwerke Leipzig dürfen weiter auf Spergauer Felder zugreifen

Im Rechtsstreit zwischen einigen Spergauern und den Stadtwerken Leipzig hat das Landgericht Halle nun im Eilverfahren entschieden, dass die Stadtwerke vorerst weiterhin auf die Felder der Spergauer zugreifen dürfen – gegen deren Willen. Möglich macht das das Enteignungsgesetz Sachsen-Anhalts. Das Hauptsacheverfahren läuft parallel noch.

Von Luise Mosig 21.10.2025, 09:45
Ende September hatten die Stadtwerke Leipzig und die TotalEnergies-Raffinerie Spergau zum symbolischen ersten Spatenstich für ihr gemeinsames Fernwärmeprojekt geladen. Parallel liefen bereits Gerichtsverfahren.
Ende September hatten die Stadtwerke Leipzig und die TotalEnergies-Raffinerie Spergau zum symbolischen ersten Spatenstich für ihr gemeinsames Fernwärmeprojekt geladen. Parallel liefen bereits Gerichtsverfahren. (Foto: Katrin Sieler)

Spergau/Halle/MZ. - Das Landgericht Halle hat die Eilanträge der Spergauer Landeigentümer und des Spergauer Landwirtschaftsbetriebs Ackerbau und Rinder GmbH gegen die Fernwärmeleitung der Leipziger Stadtwerke abgelehnt. Nach einer mündlichen Verhandlung am 29. September hatte die Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Geyer am vergangenen Freitag ihre Entscheidung in dem Eilverfahren mitgeteilt.