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Beiträge Abwasserbetrieb Luppe-Aue Beiträge Abwasserbetrieb Luppe-Aue: Bürger gehen auf die Barrikaden

Von Melain van Alst 12.01.2016, 18:58
Bürger wehren sich gegen eine Niederschlagswasserbeitragssatzung
Bürger wehren sich gegen eine Niederschlagswasserbeitragssatzung dpa Lizenz

Günthersdorf - In Günthersdorf und Umgebung kocht Volkes Seele. Kurz vor Weihnachten waren vom Abwasserbetrieb Luppe-Aue etwa 2.000 Bescheide versandt worden - als „schöne“ Bescherung quasi. Die Einwohner in den Ortschaften Günthersdorf, Kötschlitz, Horburg-Maßlau, Zweimen, Göhren, Dölkau, Rodden und Pissen sollen einen Beitrag für die Entsorgung des Niederschlagswassers zahlen.

In Günthersdorf befasste sich der Ortschaftsrat jetzt mit dem Thema. Und das öffentliche Interesse war so groß, dass die Sitzung kurzerhand vom Bürgerhaus ins Sportlerheim verlegt werden musste, damit auch alle Gäste einen Platz finden.

Je nach Grundstücksgröße kann sich die geforderte Summe auf mehrere tausend Euro belaufen. Durch den Saal geisterten am Abend Summen von 2.000, 5.000 oder 10.000 Euro. Einige der Anwohner wollen gegen die Bescheide klagen. Ortsbürgermeister Udo Zuber hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und Rüdiger Patzsch, Vorstand des Abwasserbetriebes Luppe-Aue, eingeladen.

Sogenannte Niederschlagswasserbeitragssatzung

Grund für die Aufregung ist die sogenannte Niederschlagswasserbeitragssatzung, die der Abwasserbetrieb auf einer Sitzung am 10. Dezember erlassen hat. Darin ist festgehalten, dass die Anwohner für die Herstellung und Erneuerung der Regenwasserleitung einen Beitrag entrichten sollen. Laut Satzung sind das 3,98 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche mal 0,4 für Wohngebiete. „Jeden Kanaldeckel, jedes Rohr und jeden Ring haben wir mit den Straßenausbaubeiträgen schon bezahlt, nun sollen wir noch einmal bezahlen“, machte sich Zuber auf der Sitzung Luft.

Was er nicht nachvollziehen kann: Warum einige Nachbarn einen Bescheid erhalten haben und andere nicht. „Da gilt doch der Gleichbehandlungsgrundsatz“, sagte er. Rüdiger Patzsch meinte, ihm sei davon nichts bekannt, aber es müsste geprüft werden. Nachträglich könnten die Nachbarn jedoch nicht mehr beschieden werden - die Frist lief am 31. Dezember 2015 ab. Denn nur bis zu diesem Stichtag könnten für sogenannte Altleitungen, die älter als zehn Jahre sind, Beiträge erhoben werden. Mit einer Neuregelung des Gesetzgebers sind ab diesem Jahr Nacherhebungen nur noch rückwirkend für zehn Jahre möglich.

Auch an eine „Beitragspflicht“, die Patzsch nach eigenen Angaben laut Kommunalabgabengesetz dazu anhält, diese Satzung zu erlassen, will Zuber nicht glauben. Seiner Meinung nach gebe es nur drei Abwasserverbände, die im vergangenen Jahr eine ähnliche Satzung erlassen hätten. „Warum sollten wir die vierten sein?“, fragte er in das Publikum, das ihm dafür Beifall schenkte. Immer wieder hallten Zwischenrufe durch den Saal. „Da sind Existenzen bedroht“, war beispielsweise zu hören.

Anwohner wollen klagen

Doch es gibt weitere Punkte, die die Bürger aufbrachten. Auf der gleichen Sitzung des Abwasserbetriebes im Dezember wurde eine weitere Satzung erlassen. Die besagt, dass Widersprüche, die abgelehnt würden, von den Kunden bezahlt werden müssten. Der Verwaltungsaufwand wird dann an der Höhe des Streitwertes bemessen. „Das kann auch über 100 Euro gehen“, so Patzsch.

Indes haben sich die Anwohner zusammengeschlossen, einige wollen klagen. Auf jeden Fall seien unzählige Widersprüche bei Patzsch eingegangen. Ortsbürgermeister Udo Zuber will vorerst den demokratischen Weg gehen. „Ich rufe die Bürger auf, Druck auf die Bürgermeister auszuüben, damit diese gegen die Satzung stimmen“, sagte er gestern. So wie es der Ortschaftsrat in Günthersdorf am Montag getan hatte. „Sollte sich auf dem Weg jedoch nichts bewegen, werde auch ich klagen.“ (mz)