Aus dem Landgericht Aus dem Landgericht: DNA-Spur und ihre Beweiskraft
Halle/Lodersleben/MZ/hro. - Dabei ging es erneut, aber detaillierter um die DNA-Spuren (genetischer Fingerabdruck), die von Experten an den Fingern des Toten gefunden und dem wegen Mordes angeklagten Helmut M. (66) zugeordnet wurden. Muss diese Spur durch direkten Kontakt der Personen oder kann sie auch mittelbar entstanden sein? Zum Beispiel durch eine Zeitschrift, die zunächst der Angeklagte und danach der Getötete in der Hand gehabt haben?
Die Antwort auf diese Frage kann für den Ausgang des Prozesses von mitentscheidender Bedeutung sein. Denn aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist diese DNA-Spur eines der wichtigsten Indizien für die Schuld des Angeklagten, der zu den Tatvorwürfen nach wie vor die Aussage verweigert. Aber der Sachverständige hatte aus wissenschaftlicher Sicht auch nur eine mehrdeutige Antwort parat: Wenn zum Beispiel eine Zeitung weitergegeben wird, sei es zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht auszuschließen, dass ein DNA-Abdruck entsteht. Nämlich durch die Weitergabe minimalster Bestandteile der Hautzellen.
Nun bleibt es dem Gericht überlassen, diese Antwort zu werten und so oder so in die anderen Beweiselemetne einzuordnen. Der Prozess soll am 15. Juli mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt werden.