Asyl-Notunterkunft in Merseburg-West Asyl-Notunterkunft in Merseburg-West: Landkreis will bei Versammlungsrecht besser argumentieren

Merseburg - Der Landkreis will rund um die Asyl-Notunterkunft in Merseburg-West auch in Zukunft das Versammlungsrecht konsequent durchsetzen. Das betonte Landrat Frank Bannert (CDU) mit Blick auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle. Dieses hatte am vergangenen Freitag eine Auflage des Landkreises als Versammlungsbehörde gekippt. Laut dieser sollten Asylgegner in dem Stadtteil nicht durch die Otto-Lilienthal-Straße ziehen dürfen, in der sich die dortige Flüchtlingsunterkunft befindet.
„Das Urteil kommt meiner Auffassung von Versammlungsfreiheit sehr nah“, hatte der Landrat noch am Freitag in einer ersten Reaktion gesagt. Und auch gestern stellte er klar: „Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, dass es zu schützen geht.“ Jedoch nicht um jeden Preis. Denn auch die in der Unterkunft untergebrachten Flüchtlinge sollen sich sicher fühlen, weshalb der Landkreis auch in den vergangenen Wochen durchgriff, von der Polizei Versammlungen von Anwohnern auflösen ließ.
„Das Verwaltungsgericht hat ja ganz klar gesagt, dass wir begründen müssen, warum wir einen Demonstrationszug im unmittelbaren Umfeld der Unterkunft für gefährlich halten, und das haben wir nicht gemacht“, erklärt Bannert. Der Landkreis hatte sich in einer schriftlichen Stellungnahme, die die Richter von ihm eingefordert hatte, vor allem auf einen Erlass des Innenministeriums konzentriert.
In diesem ist als Handlungsempfehlung für die Landkreise formuliert, dass rund um Flüchtlingsunterkünfte eine Art Schutzzone von rund 500 Metern durchzusetzen sei. Hintergrund der Maßnahme ist ein Vertreibungsdruck, dem die Flüchtlinge angesichts von Versammlungen und anderen Protestveranstaltungen ausgesetzt werden. Das sieht übrigens auch das Landesverwaltungsamt so, das dem Kreis zuletzt empfohlen hatte, in Merseburg-West konsequenter durchzugreifen.
Während sich das Innenministerium weder am Freitag noch am Montag zur Bedeutung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts für den Erlass äußerte, will der Landkreis weiterhin so verfahren wie bisher. „Wir werden jede Anmeldung sorgfältig überprüfen, ob wir dieser zustimmen können“, erklärte Bannert. Jedoch, das stellte er klar, werde man nicht mehr so blauäugig sein, und allgemeine Begründungen für Auflagen oder Verbote liefern. Dazu seien sowohl das Versammlungsrecht als auch der Schutz der Flüchtlingen zu wichtig. (mz)