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"Antike" Parkscheibe aus DDR-Zeiten "Antike" Parkscheibe aus DDR-Zeiten: Darum muss Drehorgel-Mucky für Knöllchen zahlen

Von Melain van Alst 14.11.2018, 06:00
Hans-Joachim Bunk, hier fotografiert am 11.11., verstößt mit seiner antiken Parkscheibe gegen die StVO.
Hans-Joachim Bunk, hier fotografiert am 11.11., verstößt mit seiner antiken Parkscheibe gegen die StVO. Peter Wölk

Merseburg - Vielleicht könnte Hans-Joachim Bunk, in Merseburg besser bekannt als Drehorgel-Mucky, den Preis für die kreativste oder älteste Parkscheibe bekommen. Die Strafe von zehn Euro, weil die Parkscheibe nicht der Din-Norm entspricht, wird ihm dennoch nicht erlassen. Nachsicht könne man in diesem speziellen Fall nicht walten lassen, heißt es von Folkmar Bothe, Leiter des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Merseburg.

Hans-Joachim Bunk dachte zunächst, das Knöllchen sei ein Karnevalsscherz, aber die Stadtverwaltung Merseburg hat es ernst gemeint. Als er am vergangenen Donnerstag zum Grünen Markt nach Merseburg kam, parkte er sein Auto und legte pflichtbewusst eine Parkscheibe sichtbar für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in das Auto. Die stammt jedoch noch aus DDR-Zeiten und wird vom allseits bekannten Werbespruch „Plaste und Elaste aus Schkopau“ geziert. Woher er die Parkscheibe hat, weiß Hans-Joachim Bunk nicht mehr und er wusste auch nicht, dass sie nicht mehr der Norm entspricht.

Straßenverkehrsordnung (StVO) legt in Paragraf 13 genau fest, wie eine Parkscheibe auszusehen hat

Dabei legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraf 13 genau fest, wie eine Parkscheibe auszusehen hat - und darauf beruft sich auch das Ordnungsamt der Stadt Merseburg. „Größe, Form und Farbe sind in der StVO vorgegeben“, sagt Folkmar Bothe. In der Anlage der Verordnung ist sogar auf Bild 318 zu sehen, wie die Scheibe auszusehen hat: dunkelblau, mit einem weißem „P“ für Parken und der Möglichkeit der halbstündlichen Zeitangabe. Selbst bei Werbegeschenken, die dann rosa, gelb oder grün sind, verstoße ein Fahrer gegen die Verordnung wenn er diese nutze.

Amtsleiter Bothe sei der Fall „Mucky“ bekannt. Da neben der Buna-Parkscheibe noch eine blaue vorhanden war, die aber nicht genutzt wurde, könne man in diesem Fall keine Nachsicht walten lassen. „Ich habe mehrere Parkscheiben“, sagt Bunk. Doch mit seiner antiken Scheibe habe er in all den Jahren noch nie irgendwo Probleme gehabt.

Ordnungsamt Merseburg: „Parkscheiben müssen sichtbar platziert werden“

Beim Thema Parkscheibe gibt es aber einiges zu beachten und da geht es nicht nur um Form und Farbe. „Parkscheiben müssen sichtbar platziert werden“, sagt Bothe. Ob sie dabei auf der Hutablage liegen oder im Fenster kleben, ist egal. „Die Mitarbeiter gehen an den Fahrzeugen entlang.“ Schwieriger wird es dagegen bei batteriebetriebenen Parkscheiben. „Das ist strittig, zumal man es nicht immer gleich erkennt.“ Gestattet seien sie aber grundsätzlich nicht.

Darüber hinaus kann man bei Ankunft den Zeiger auf die nächste halbe Stunde stellen. Wer also 14.02 Uhr auf den Parkplatz fährt, darf 14.30 Uhr als Ankunft einstellen. Auch das regelt die Verordnung. Nicht erlaubt ist dagegen das Weiterdrehen der Parkuhr. „Die Mitarbeiter müssen das dann entsprechend auch nachweisen.“ Häufig wird dies anhand der Ventile an den Rädern gemacht, die fotografisch festgehalten werden. Hat sich deren Position nicht verändert, hat sich das Fahrzeug nicht bewegt. Dabei gelte, so Bothe, dass man nach Ablauf der Parkzeit den Parkplatz verlassen muss. (mz)