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Graffiti am Bahnhof Köthen Zeuge sieht Graffitisprayer flüchten und merkt sich Kennzeichen - Polizei fasst Verdächtigen Zuhause

Ein Graffitisprayer ist von der Polizei dank eines Zeugen gefasst wurden. Wie es dazu kam.

23.12.2025, 09:20
Dieses Graffito am Bahnhof in Köthen war in der verganenen Woche laut dem Personal der Reiseinformation noch nicht da.
Dieses Graffito am Bahnhof in Köthen war in der verganenen Woche laut dem Personal der Reiseinformation noch nicht da. Foto: Ute Nicklisch

Köthen/MZ. - Ein Graffitisprayer ist von der Polizei dank eines Zeugen gefasst wurden.

Am frühen Sonntagmorgen, den 21. Dezember um 0.20 Uhr informierte die Leitstelle der Bahn die Bundespolizeiinspektion Magdeburg über ein frisch angesprühtes Graffiti am Bahnhof Köthen. Zeitgleich meldete ein Zeuge dem Polizeirevier Köthen, dass er am Bahnhof Köthen aus dem Zug gestiegen sei und ihm das neue Graffiti sowie eine männliche Person aufgefallen waren.

Der Mann soll laut des Zeugen zügig in ein Auto gestiegen sein und verließ somit den Tatort. Der Zeuge teilte der Polizei das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs mit. Sofort ermittelten die Beamten die Adresse des Verdächtigen und suchten ihn dort auf.

Der 19-Jährige hatte laut Mitteilung der Bundespolizei Farbrückstände an Händen und Kleidung, die zum frisch Gesprühten passten. Bei einer Durchsuchung des Fahrzeugs wurde zudem ein Einkaufskorb mit Spraydosen und dazugehörigen Utensilien gefunden und beschlagnahmt.

Der mutmaßliche Sprayer wurde zum Polizeirevier Köthen mitgenommen. Eine Streife der Bundespolizei begab sich ebenfalls zum Revier und übernahm den Sachverhalt. Gegen 1.50 Uhr wurde zudem an einem Zug am Magdeburger Hauptbahnhof ein weiteres frisches Graffiti entdeckt, welches in Farbe und Form dem am Bahnhof in Köthen ähnelte.

Der Deutsche wurde belehrt und erhielt zwei Strafanzeigen: Einmal wegen der Sachbeschädigung durch die Graffitis und zusätzlich wegen einer Unterschlagung.

Unabhängig davon können weiterhin zivilrechtliche Regressansprüche des Eigentümers wie beispielsweise ein Schadensersatz geltend gemacht werden.