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Jurist erläutert Vorgehen Vertrag mit Midewa endet nach 25 Jahren: Köthen muss Trinkwasser-Konzession neu ausschreiben

Von Karl Ebert 17.09.2021, 10:00
Die Stadt Köthen vergibt die Trinkwasserkonzession neu.
Die Stadt Köthen vergibt die Trinkwasserkonzession neu. (Foto: dpa)

Köthen/MZ - Am 31. Dezember 2022 endet der Vertrag der Stadt Köthen mit der Midewa über die Trinkwasserversorgung der Kreisstadt und ihrer Ortschaften. Da in dem Papier keine weitere Vertragsverlängerung vorgesehen ist oder alle Optionen ausgeschöpft sind, muss die Konzession nach nunmehr 25 Jahren neu ausgeschrieben werden.

In dieser langen Zeit haben sich nicht nur Technik und Preise weiterentwickelt, sondern auch die Rechtslage. Der Hauptausschuss des Köthener Stadtrates hat sich dazu eine Sondersitzung gegönnt, um den Rat eines auf diesem Gebiet erfahrenen Juristen einzuholen. Also hat Christoph Seebo von der Kanzlei „Rechtsanwälte Seufert München und Leipzig“ den Stadträten das organisatorisch aufwendige Verfahren nach EU-Recht erläutert, „denn aufgrund der geografischen Lage und des Auftragsvolumens empfehlen wir eine Ausschreibung in EU-weitem Rahmen“, sagt er.

Das Ganze läuft in einem zweistufigen Verfahren ab

Das Ganze läuft in einem zweistufigen Verfahren ab. Zunächst muss die Eignung des Bewerbers festgestellt werden und es erfolgt eine Bewertung der Angebote anhand vorher festgelegter Kriterien. „Da müssen die Bewerber schon einmal den Umsatz der letzten drei Jahre vorlegen oder eine Referenz erbringen, dass sie eine Gemeinde mit 20.000 Einwohnern über zehn Jahre zuverlässig versorgt haben“, erläutert Seebo. Er bestätigt damit auch den Einwand von Christina Buchheim (Linke), dass Neueinsteiger unter den Bewerbern damit raus sind.

In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann Versorgungssicherheit und Trinkwasserqualität, Wirtschaftlichkeit und Effizienz, personelle Kapazitäten, die Berücksichtigung kommunaler Belange, Verbraucherfreundlichkeit und der Aspekt Nachhaltigkeit/Umwelt geprüft. Um zeitlich alles zu schaffen, ist ein Stadtratsbeschluss im September dieses Jahres notwendig, denn europaweite Ausschreibungen laufen schon einmal sechs bis neun Monate.

Natürlich wollten die Stadträte wissen, was im Fall von Klagen, Vertragsunklarheiten oder Streit passiert. „Dann bleibt eigentlich nur eine Möglichkeit und die heißt Interimsverlängerung des Vertrages in der Regel mit dem bisherigen Versorger“, erklärt Seebo.