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Nach tödlichem Streit in Köthen Tödlicher Streit in Köthen: Staatsanwalt weist Vorwurf der Vertuschung zurück

12.09.2018, 19:52

Köthen - Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat den Vorwurf der AfD zurückgewiesen, die Todesursache des 22-jährigen Markus B. aus Köthen (Kreis Anhalt-Bitterfeld) werde vertuscht. Der Mann war nach einer Auseinandersetzung mit Afghanen am Sonnabend gestorben.

Bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz in Halle äußerte sich am Mittwoch der obduzierende Gerichtsmediziner Rüdiger Lessig. Er bekräftigte, B. sei an einem angeborenen Herzfehler gestorben. Die Todesursache sei ein Herzinfarkt. B. sei schwerkrank gewesen. „Es hätte bei ihm jederzeit zum Herzinfarkt kommen können.“ Der AfD-Landtagsabgeordnete Hannes Loth hatte am Dienstag geäußert, mit dieser Darstellung werde das Volk für dumm gehalten.

Köthen: Vorwurf gegen Afghanen lautet Körperverletzung mit Todesfolge

Allerdings bedeutet ein Tod durch Herzinfarkt nicht, dass die am Streit beteiligten Afghanen automatisch schuldfrei sind. Die Staatsanwaltschaft ermittle, „ob und wieweit jemand möglicherweise dafür strafrechtlich verantwortlich ist, dass dieser Herzinfarkt in dieser Situation aufgetreten ist“, sagte der Chef der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Horst Nopens. Der Vorwurf gegen die 18 und 20 Jahre alten Männer lautet Körperverletzung mit Todesfolge.

Erstmals äußerte sich die Behörde zu einer Tonaufnahme, in der eine Frau den Verlauf der Auseinandersetzung schildert. Nach ihrer Aussage soll B. am Boden liegend von Asylbewerbern brutal getreten worden sei. Zweifel, dass die Audiodatei gefälscht sein könnte, äußerte die Ermittlungsbehörde nicht. Oberstaatsanwalt Nopens bezeichnete die Sprecherin vielmehr ausdrücklich als Zeugin.

Mittlerweile sei die Frau von der Polizei verhört worden. Dabei habe sie ihre frühere Aussage aber „massiv relativiert“, sagte er, ohne Details zu nennen. Nopens erklärte zudem, dass B. nicht Beteiligter einer vorangegangenen Auseinandersetzung war, sondern dabei schlichtend eingegriffen habe. Genau so wurde es auch in der Audiodatei geschildert.

Generalstaatsanwalt: „Ob die Audiodatei echt ist oder nicht - darauf kommt es gar nicht an.“

Zu B.s Verletzungen wollte sich die Ermittlungsbehörde nicht äußern, mit einer Ausnahme: Nopens sprach von einer Verletzung der Lippe, die für einen Schlag sprechen könne. „Was wir sonst festgestellt haben, kann ich noch nicht offenbaren, weil wir diese Details noch Zeugen vorhalten müssen.“ Berichte von Tritten und Schlägen sind damit nicht ausgeräumt. Nopens sagte lediglich, es gebe keine Hinweise darauf, „dass der Geschädigte zu Tode geschlagen oder getreten worden sein könnte“.

Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad verteidigte die Entscheidung der Ermittler, zunächst keine Aussage zur Echtheit der Tonaufnahme gemacht zu haben. „Ob die Audiodatei echt ist oder nicht - darauf kommt es gar nicht an.“ Wichtig sei allein der Wahrheitsgehalt einer Zeugenaussage vor Gericht.

In einem Detail widersprach der Rechtsmediziner Lessig früheren Aussagen von Behörden. Die Staatsanwaltschaft hatte am Sonntag „akutes Herzversagen“ als Todesursache genannt. Auch Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) benutzte diese Formulierung am Montag. Lessig widersprach dem nun. Er habe bereits am Sonntag einen Herzinfarkt festgestellt. Und das sei mittlerweile durch Gewebeuntersuchungen bestätigt.

Die AfD betont unterdessen, sie habe nie die Todesursache Herzinfarkt in Frage stellen wollen. Jedoch müsse der Zusammenhang zu dem vorangegangenen „brutalen Angriff“ untersucht werden. (mz)