Stellungnahme von Burkhard Bresch Stellungnahme von Burkhard Bresch: Eine andere Sicht zu den Themen
Weissandt-Gölzau - Burkhard Bresch hat zu den aufgeworfenen Themen eine andere Auffassung, wie er in einer Stellungnahme mitteilt. Zum Sport- und Kulturzentrum merkte er an, dass die Gesamtfinanzierung bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses der Gemeinde Weißandt-Gölzau „vollständig gesichert“ gewesen sei. „Beim Beitritt zur Stadt Südliches Anhalt hat nicht nur die Gemeinde W.-Gölzau laufende Maßnahmen mit eingebracht.“ Dies treffe auch für die Rücklagen und Verpflichtungsermächtigungen der ehemals selbstständigen Gemeinden zu.
Den Stadtrat nicht unterlaufen
Die Abrechnung der Bühnenvorhanganlage ist aus seiner Sicht korrekt. Dass er die Entscheidungsbefugnisse des Stadtrates hinsichtlich der 21 000 Euro unterlaufen haben soll, sei falsch. Nach der damals geltenden Hauptsatzung sei er berechtigt gewesen, über Ausgaben bis zu 25 000 Euro eigenständig zu entscheiden. Unabhängig von der noch ausstehenden Entlastungsentscheidung für 2011 sei „die Einhaltung der maßgeblichen kommunal- und haushaltsrechtlichen Vorschriften in Prüfberichten der zuständigen Stellen“ beim Landkreis bestätigt worden.
Die Aussagen bezüglich einer Mitarbeiterin der Verwaltung, deren persönliche Probleme auf die dienstlichen Umstände zurückzuführen sein sollen, entbehren laut Bresch jeder Grundlage. „Eine solche Verbindung wurde nie nachgewiesen.“ In dem Lärm- und Wärmeschutzgutachten sei zunächst ausdrücklich festgestellt worden, „dass die normierten Grenzwerte weder bei Temperatur noch beim Schall überschritten werden“.
Zur Abmahnung einer Mitarbeiterin merkte Bresch an, dass sie erfolgte, „weil Informationen aus einer anderen Ortschaft weitergegeben wurden, für die der erwähnte Ortsbürgermeister nicht zuständig war“. Die Abmahnung wurde nicht wegen einer gerichtlichen Entscheidung aus der Personalakte entfernt, sondern „aufgrund des Ablaufs der für solche Fälle üblichen Aufbewahrungsfristen“.
„Taktische Täuschung“
Burkhard Bresch hat zwischenzeitlich beim Verwaltungsgericht Magdeburg eine Untätigkeitsklage gegen den Stadtrat erhoben. Damit will er erreichen, „dass jemand (in meinem Fall der Stadtrat) tätig wird“. Rechtsanwalt Moeskes findet die Untätigkeitsklage eigenartig, denn das Ermittlungsverfahren gegen Bresch sei ja in vollem Gange. Diese Klage diene „nur der taktischen Täuschung“ und solle den falschen Eindruck erwecken, dass er der eigentliche Kläger sei. (mz/hda)