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Einsatz der Bundespolizei Sprengstoffspürhund am Bahnhof in Köthen angefordert: Herrenloser Koffer beeinträchtigt Zugverkehr

Wegen eines herrenlosen Koffers wurde am Bahnhof in Köthen ein Sprengstoffspürhund angefordert. Was sich letztlich darin befand.

Aktualisiert: 25.05.2025, 12:12
Wegen eines herrenlosen Koffers kam es am Bahnhof in Köthen zu einem Polizeieinsatz.
Wegen eines herrenlosen Koffers kam es am Bahnhof in Köthen zu einem Polizeieinsatz. (Symbolfoto: Sven Hoppe/dpa)

Köthen/MZ - Ein herrenloser Koffer hat am Bahnhof in Köthen für einen Einsatz der Bundespolizei gesorgt. Wie die Bundespolizeiinspektion Magdeburg am Sonntag mitgeteilt hat, wurde das Zugpersonal einer Regionalbahn am Freitag gegen 15.25 Uhr auf ein Gepäckstück aufmerksam und informierte eine mitfahrende Streife. Der Zug befuhr die Strecke von Dessau über Köthen in Richtung Aschersleben.

„Wiederholte Lautsprecherdurchsagen nach einem möglichen Besitzer beziehungsweise einer Besitzerin verliefen erfolglos“, teilt die Bundespolizeiinspektion mit. „Zudem war der Inhalt des Gepäckstückes nicht einsehbar.“ Am Bahnhof in Köthen fuhr der Zug den Angaben zufolge bis zum Ende des genutzten Bahngleises. Die Fahrgäste mussten aussteigen.

Die Bundespolizisten forderten einen Diensthundeführer mit Sprengstoffspürhund an. „Nachdem der vierbeinige Kollege bei der Absuche kein sprengstofftypisches Anzeigeverhalten aufwies, wurde der schwarze Koffer als ungefährlich eingestuft und geöffnet. Darin befand sich Kleidung“, heißt es weiter.

Am Gepäckstück stellten die Beamten laut Bundespolizeiinspektion ein Namensschild mit den Personalien einer 43-jährigen Deutschen fest. Ob es sich dabei tatsächlich um die Besitzerin des Koffers handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Durch den Polizeieinsatz kam es bei zwei Zügen von Verspätungen von insgesamt 30 Minuten. Zwei Züge fielen komplett aus.

„Bitte achten Sie auf Ihr Reisegepäck. Behalten Sie dieses ständig im Blick und führen Sie es immer bei sich“, weist die Bundespolizei hin. „Neben einem möglichen Gepäckdiebstahl kann es, wie in dem aktuellen Fall, zu einem Polizeieinsatz unter finanzieller Regressnahme kommen. Außerdem haben derartige Vorfälle immer weitreichende Einschränkungen für andere Reisende und deren Angehörige zur Folge, die mit der angemessenen Sorgfalt der jeweiligen Besitzer zu vermeiden wären.“