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Aufprall in der Realität Schwerer Unfall in Köthen: 26-Jährige missachtet Stoppschild und muss nun 1.200 Euro Strafe zahlen

Von Jakob Milzner 25.11.2021, 11:08
Daas Amtsgericht Köthen hat entschieden (Symbolbild)
Daas Amtsgericht Köthen hat entschieden (Symbolbild) (Foto: dpa)

Köthen/MZ - Wegen fahrlässiger Körperverletzung hat das Amtsgericht Köthen eine 26-Jährige zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro, zahlbar in 40 Tagessätzen zu 30 Euro, und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Angeklagte hatte im Januar einen Unfall in Köthen verursacht, indem sie ein Stoppschild missachtet und einer anderen Verkehrsteilnehmerin so die Vorfahrt genommen hatte.

Die Geschädigte erlitt bei dem Unfall schwere Verletzungen und musste zeitweise stationär behandelt werden. Da sie durch die Kollision im Auto eingeklemmt wurde, musste sie von der Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit werden. An diesem wurde Totalschaden und ein Sachschaden von rund 20.000 Euro festgestellt.

Tatsächlich vermochte es die Beschuldigte, ihre Reue glaubhaft zu vermitteln

Angesichts des Unfallgeschehens hätte das Urteil wohl auch härter ausfallen können. Allerdings verzichtete die Vorsitzende Richterin Susanne Vogelsang darauf, die Angeklagte wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu verurteilen. Wohl habe diese „grob verkehrswidrig“ gehandelt und dadurch „einen ganz erheblichen Verkehrsunfall verursacht“. Doch sei es nicht in ihrem Sinne gewesen, die geschädigte Fahrerin zu gefährden. „Sie wollten die Frau nicht in Gefahr bringen“, befand auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. „Diese Lebenserfahrung meißelt sich bei Ihnen ein“, fügte sie hinzu.

Tatsächlich vermochte es die Beschuldigte, ihre Reue glaubhaft zu vermitteln. Mehrfach entschuldigte sich die 26-Jährige bei der Geschädigten, die als Zeugin ebenfalls zugegen war. Diese bestätigte, die nun verurteilte Frau habe von sich aus den Kontakt mit ihr gesucht, um sich zu entschuldigen und sich nach ihrem Befinden zu erkundigen. „Ich denke, dass sie niemand vorsätzlich verletzen wollte“, sagte die Zeugin in Richtung der Vorsitzenden Richterin. Auch die Verteidigerin der Angeklagten stellte die Anteilnahme ihrer Mandantin in den Mittelpunkt ihres Plädoyers; diese habe ihren Fehler zugegeben und Eigeninitiative gezeigt. „Sie macht sich was aus Menschen“, fasste die Verteidigerin final zusammen.

Es sei ein Glück gewesen, „dass nichts Schlimmeres passiert ist“

Vor dem Hintergrund dieses Gleichklangs von Staatsanwaltschaft und Verteidigung war die Vorsitzende Richterin Vogelsang sichtlich bemüht, den Ernst der Anschuldigungen nicht aus dem Blick zu verlieren. „Sieht wirklich schlimm aus, wenn man sich das ansieht. Da kriegt man richtig Angst“, kommentierte sie Fotoaufnahmen von den beschädigten Unfallfahrzeugen.

Zuvor hatte ein an der Unfallaufnahme beteiligter Polizeibeamter als Zeuge ausgesagt. Es sei ein Glück gewesen, „dass nichts Schlimmeres passiert ist“, sagte dieser. In diese Kerbe schlug auch Susanne Vogelsang während der Urteilsverkündung, in der sie die Schwere der entstandenen Verletzungen und des Sachschadens betonte. Insbesondere das dreimonatige Fahrverbot solle die Angeklagte daher als „Denkzettel“ verstehen.