1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Köthen
  6. >
  7. Schutz für Kröten: Schutz für Kröten: Begründung der BUND-Klage gegen B6n bei Köthen steht noch aus

Schutz für Kröten Schutz für Kröten: Begründung der BUND-Klage gegen B6n bei Köthen steht noch aus

Von Sylke Hermann 29.10.2020, 09:52
Freie Fahrt auf der B6n nach Köthen und Bernburg ist noch immer bloße Theorie.
Freie Fahrt auf der B6n nach Köthen und Bernburg ist noch immer bloße Theorie. André Kehrer

Köthen - Noch bis zum 25. November hat der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) Zeit, seine Klage im Zusammenhang mit dem Weiterbau der Bundesstraße 6 zwischen Köthen und der A9 bei Thurland zu begründen. Das äußerte der Landesvorsitzende Ralf Meyer jetzt gegenüber der MZ. Man arbeite daran, sagte er.

Mitte September hatte der Verein beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fristgemäß Klage gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss vom Juni diesen Jahres eingereicht.

Darin seien nach Lesart der Umweltschützer Maßnahmen zum Schutz bedrohter und streng geschützter Arten im Baustellenbereich zurückgenommen worden. Ralf Meyer betont ausdrücklich, dass man nichts gegen die Straße habe. Im Gegenteil. „Wir möchten, dass das, was die Landesstraßenbaubehörde 2017 geplant hat, auch umgesetzt wird“, erklärt er.

Landesweit größte Population der Knoblauchkröte entdeckt worden

Probleme sehe man in den Änderungen, die das Landesverwaltungsamt im Juni genehmigt habe. Deshalb die Behörde auch die Verzögerung der Arbeiten zu verantworten.

Im Bereich der neuen Bundesstraße war 2012 die landesweit größte Population der Knoblauchkröte mit Tausenden Tieren entdeckt worden. Daraufhin wurden in den überarbeiteten Plänen neben Amphibientunneln im Sinne des Artenschutzes auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigt. Die wolle man nun kippen, wogegen der BUND vorgeht. Ralf Meyer sieht den Knackpunkt in der Abwägung von Artenschutz und privaten Interessen von Grundstückseigentümern.

Spätestens zehn Wochen nachdem die Klage eingereicht wurde, muss die Begründung vorliegen

Spätestens zehn Wochen nachdem die Klage eingereicht wurde, muss die Begründung vorliegen. Bei der Landesstraßenbaubehörde in Dessau wartet man unterdessen auf die Ausführungen, damit man sich im Detail mit der Problematik beschäftigen könne, erklärte der Regionalbereichsleiter Oliver Grafe gegenüber der MZ.

Nach wie vor kenne man den konkreten Sachverhalt nicht. Von daher könne man auch nicht festlegen, dass weiter an der Bundesstraße gebaut wird. Stattdessen müsse man abwarten. (mz)