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Schuppen darf außerhalb stehen

Von Heiko Wigrim 23.01.2006, 18:08

Köthen/MZ. - Holzgeräteschuppen und ähnliche Bauwerke dürfen in Köthen künftig auch außerhalb der festgesetzten nicht überbaubaren Grundstückfläche errichtet werden. Dies beschloss der Bauausschuss des Köthener Stadtrates auf seiner jüngsten Sitzung.

Die Verwaltung hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, um einen Grundsatzbeschluss des Ausschusses zu erhalten. Ein Bauherr hatte beantragt, einen Holzschuppen am Ende seines Reihenhausgrundstückes errichten zu dürfen. Der Schuppen liegt damit außerhalb der dort zulässigen Bebauungstiefe von 20 Metern. Die Verwaltung hatte dem Ausschuss vorgeschlagen, das Ansinnen entsprechend der Festlegungen im Bebauungsplan abzulehnen. Bei dem Schuppen handele es sich um eine Nebenanlage. Das Grundstück biete mit der Bautiefe von 20 Metern genügend Spielraum, beispielsweise unmittelbar im Anschluss an die dortige Garage. Eine Ausnahmesituation sei hier nicht gegeben. "So wie Sie heute entscheiden, danach wird sich die Verwaltung bei ähnlichen Anträgen verhalten", erklärte Baudezernentin Ina Rauer.

"Ich halte es für genehmigungsfähig", meldete sich Günter Mägdefrau (CDU) zu Wort. Schließlich sei geplant, dass rings um den Schuppen Hecken wachsen sollen. "Der Schuppen ist zwei Meter hoch, wenn die Hecke wächst, ist nichts mehr zu sehen."

"Eine Zustimmung zum Bau ist problematisch. Denn wenn das Vorhaben so umgesetzt wird, dann müssen wir jegliche Abweichungen genehmigen", gab Stadtrat Ronald Maaß (PDS) zu bedenken. Die Frage sei zudem, ob es bei den schmalen Reihenhausgrundstücken bei späteren Anträgen bei der jetzt beantragten Schuppengröße bleibe.

Bernd Rogaischus (SPD) sah "kein Problem, den Bau zu genehmigen. Wenn es Befindlichkeiten gibt, dann muss von Fall zu Fall entschieden werden."

"Für mich ist das eine Kleinigkeit, ich werde dem Vorhaben zustimmen", erklärte auch Karl-Heinz Hensel (FDP).

Mit sieben Ja- und drei Gegenstimmen wurde ein Antrag von Günter Mägdefrau, den Bau zuzulassen, angenommen.