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Schulbezirke in Köthen Schulbezirke in Köthen: Freie Wahl mit Hindernissen

Von Matthias Bartl 03.02.2016, 20:23
Für die vier kommunalen Grundschulen (hier die Naumannschule) sind ab Einschulung für 2017/18 die Schulbezirke aufgehoben worden.
Für die vier kommunalen Grundschulen (hier die Naumannschule) sind ab Einschulung für 2017/18 die Schulbezirke aufgehoben worden. Heiko Rebsch Lizenz

Köthen - Der Startschuss fällt in der Regenbogenschule in der Rüsternbreite. Dort werden sich am 17. und 18. Februar viele Väter und Mütter buchstäblich die Klinke in die Hand geben, um ihre Sprösslinge für das Schuljahr 2017/18 bei der Direktorin anzumelden.

Kein ungewöhnlicher, vielmehr ein alljährlich wiederkehrender Vorgang - nur eins ist dieses Mal anders: Bei Schulleiterin Ines Zebahl-Feßer könnten am 17. und 18. Februar auch Eltern anklopfen, die quasi auf der anderen Seite von Köthen wohnen und deren Kinder gar nicht in die Regenbogenschule gehen dürften. Wenn die Stadt nicht ab dieses Jahr die altbekannten Schuleinzugsbereiche faktisch aufgehoben hätte.

Damit kann jedes Kind an jeder Grundschule angemeldet werden. „Wir werden“, ist Schulamtsleiterin Birgit Schlendorn überzeugt, „dadurch deutlich mehr bürokratischen Aufwand haben.“

Der Vorstoß der Stadtverwaltung, den Eltern mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Grundschule zu lassen, war bei der Diskussion im parlamentarischen Raum nicht nur auf Gegenliebe gestoßen. Vor allem die Linke opponierte grundlegend gegen das Vorhaben. Christina Buchheim, Chef des Sozialausschusses, hätte das Thema vorab gern im Stadtelternrat diskutiert - was freilich schon daran scheitere, hieß es, dass es keinen Stadtelternrat für Grundschulen gebe. Auch die Praktikabilität des Vorschlags war durch Buchheim in Zweifel gezogen worden: Schulbusverkehr, Flüchtlingskinder, Sitzenbleiber waren einige der Problemfelder, die sie im Beschluss nicht hinreichend verarbeitet und beantwortet sah.

Noch weitergehender war die Sorge, die ihr Fraktionskollege Ronald Maaß geäußert hatte. Maaß sah in Folge des Ganzen, im Zusammenhang mit der möglichen Änderung von Zügigkeiten (also der Anzahl der Klassen pro Altersstufe) sogar Grundschulen von Existenzgefahr bedroht.

Die vier kommunalen Köthener Grundschulen dürfen jährlich folgende Maximalanzahl an Schülern aufnehmen: Naumannschule 50 Schüler; Kastanienschule 60; Ratkeschule 56 und Regenbogenschule 72.

Laut Stadtverwaltung würden nach aktuellem Stand 2017/18 an der Naumannschule 45 Schüler, an der Kastanienschule 50, an der Ratkeschule 49 und an der Regenbogenschule 53 Mädchen und Jungen eingeschult. Davon muss man eine noch unbekannte Zahl von Schülern abziehen, die in die Evangelische Grundschule gehen wird. Faktisch schöpft also keine Schule ihr Maximum aus.

Anmeldetage sind der 17./18. Februar für die Regenbogenschule sowie der 24./25. Februar für die anderen drei Grundschulen. In allen vier Schulen muss das einzuschulende Kind bei der Anmeldung persönlich vorgestellt werden.

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Was Alexander Frolow, amtierender Oberbürgermeister, verneinte. Die Zahl der Klassen sei nicht entscheidend, entscheidend sei viel mehr, für welche Anzahl an Schülern die Schule zugelassen sei. Für die Naumannschule beispielsweise sei die Schülerzahl pro Klassenstufe auf 50 begrenzt. „Ob man daraus jetzt zwei Klassen bildet oder drei, entscheidet sich nach den räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schule“, erläuterte Frolow.

Die Stadt veranstalte mit der Abschaffung der Schulbezirke auch kein Versuchslabor: Mehr oder minder hat man die Vorgehensweise aus dem Burgenlandkreis kopiert, „und dort läuft das seit Jahren ohne große Probleme“.

Ohnehin kann man angesichts der Rahmenbedingungen davon ausgehen, dass die Zahl der Schüler die außerhalb ihres (bis dato geltenden) Schulbezirkes eingeschult werden, eher gering ausfallen dürfte.

Denn genau betrachtet ist die freie Schulwahl dann doch keine ganz freie Schulwahl nach dem Windhundprinzip. Nicht „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ heißt es, sondern in dem Moment, wo an einer Schule mehr Schüler angemeldet sind, als die Kapazität zulässt, werden - unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung - die Kinder vorgezogen, die im einst geltenden Schulbezirk wohnen. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass ein Kind aus einem fremden Bezirk zwar als allererstes Kind angemeldet worden ist, aber letzten Endes doch nicht auf die Schule gehen kann, weil eben die Maximalzahl allein durch ebenfalls an der Schule angemeldete Kinder aus dem Bezirk besetzt wird. (mz)

Kastanienschule in Köthen.
Kastanienschule in Köthen.
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Die Regenbogenschule in Köthen.
Die Regenbogenschule in Köthen.
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Die Ratkeschule in Köthen.
Die Ratkeschule in Köthen.
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