Sanierung in der Augustenstraße Sanierung in der Augustenstraße: Unterkunft für 14 Obdachlose

Köthen/MZ - In den nächsten Tagen ziehen die ersten Bewohner in die sanierte Obdachlosenunterkunft der Stadt Köthen in der Augustenstraße 63 ein. Die Einrichtung musste aufwendig hergerichtet werden, da bei einem Feuer am 13. Juli 2010 das Dachgeschoss komplett vernichtet wurde und die Räume im Haus durch das herunterlaufende Löschwasser erheblichen Schaden genommen hatten.
Wie Vize-Oberbürgermeister Alexander Frolow auf MZ-Anfrage informierte, hat die Beseitigung der Brandschäden rund 110 000 Euro gekostet. Weitere rund 22 000 Euro wurden investiert, um die Unterkünfte zu modernisieren. Die Stadt konnte diese Ausgaben zum größten Teil von dem Geld bestreiten, das die Versicherung auszahlte. In der Augustenstraße können insgesamt 14 obdachlose Menschen untergebracht werden.
Zwei Unterkünfte
Zur jüngsten Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses des Stadtrates Köthen wurden zwei Satzungen - die zur Unterbringung obdachloser Menschen und die Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft - auf den aktuellen Stand gebracht. Das Objekt in der Augustenstraße, erläuterte Frolow, sei bisher nicht in der Satzung berücksichtigt gewesen. Mit der Fertigstellung der Augustenstraße habe sich die Gelegenheit geboten, dieses Objekt mit in den Geltungsbereich der Satzung zu übernehmen.
Ausschuss-Mitglied Christina Buchheim (Die Linke) zeigte sich verwundert darüber, dass die Stadt zwei Obdachlosenunterkünfte betreibt, die in der Angerstraße und die in der Augustenstraße. „Es hieß doch damals, wenn die Augustenstraße fertig ist, wird die Angerstraße aufgegeben“, sagte sie. Das Fachamt sei zu der Einschätzung gekommen, dass die Einrichtung in der Angerstraße nicht komplett geschlossen werden könne, vor allem mit Blick auf die gestiegenen Zahlen von Zwangsräumungen von Wohnungen, entgegnete Alexander Frolow. Und im Übrigen sei gesagt worden, dass die Angerstraße zum frühest möglichen Zeitpunkt geschlossen werde, betonte der Vize-OB. Die überarbeitete und mehrheitlich beschlossene Gebührensatzung sieht zwei Gebühren vor. Für das Obdach Angerstraße beträgt sie 3,50 Euro pro Quadratmeter, inklusive der Verbrauchskostenpauschale. Für die Unterbringung in der Augustenstraße sind 4,50 Euro pro Quadratmeter inklusive Verbrauchskostenpauschale zu zahlen. Letztere Gebühr ist höher, weil sich die Unterkünfte in der Augustenstraße in einem besseren Zustand befinden. Beide Unterbringungskosten, wird in der Satzung unterstrichen, liegen im unteren Rahmen dessen, was das Jobcenter derzeit bedürftigen Hilfeempfängern zur Bestreitung ihrer Kosten für Unterkunft und Heizung zahlen würde.
Bezahlen müssen diese Gebühren die Menschen, die in den Obdachlosenunterkünften leben. „Die meisten von ihnen sind Leistungsbezieher beim Jobcenter, so dass die Bezahlung der Unterkunft gesichert ist“, erläuterte Frolow.
Kritik wird laut
Mitglieder des Sozial- und Kulturausschusses verschafften sich kürzlich einen Eindruck von dem sanierten Objekt. „Ich habe mehr erwartet“, sagte Christina Buchheim (Die Linke). In jedem Zimmer gibt es ein Waschbecken, aus dessen Hahn kaltes Wasser fließt. Wer sich mit warmem Wasser waschen möchte, muss dieses vorher erwärmen. Dafür steht jedem Bewohner ein Kohleofen zur Verfügung. Ein Zustand, den Buchheim kritisierte. Auch Marina Hinze (Die Linke) ist mit dem Angebot für die Obdachlosen nicht zufrieden. Sie bemängelte, dass es sich bei einigen Zimmern um Durchgangszimmer handelt. „Ich sehe da Probleme“, sagte sie und sprach mögliche Konflikte zwischen den Bewohnern an.
„Es muss einfach funktionieren“, machte Raymond Kuhlert deutlich. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes ist für die Obdachlosenunterkunft zuständig. Das Objekt gebe es baulich nicht her, dass für jedes Zimmer ein separater Zugang geschaffen werde.
„Eine Obdachlosenunterkunft ist keine Pension“, reagierte Kuhlert auf die Kritik der Ausschussmitglieder. Verglichen mit anderen Objekten dieser Art sei die Einrichtung in der Augustenstraße der pure Luxus. Vor allem im Hinblick auf die Sanitäranlagen.