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Prozess um Kindstötung Prozess um Kindstötung: Mediziner bestätigen - Kind hat gelebt

Von Thomas Steinberg 02.02.2018, 09:29
Die Angeklagte am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Dessau.
Die Angeklagte am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Dessau. Sebastian

Köthen/Dessau - Im Verfahren um die Tötung eines Neugeborenen vor dem Landgericht Dessau haben drei Mediziner erklärt, der Junge habe definitiv mehrere Minuten gelebt.

Laut Anklage soll eine heute 30-jährige Köthenerin das Kind 2015 in eine Toilettenschüssel hinein geboren haben und sich anschließend nicht um das Baby gekümmert haben. Ihre Schwangerschaft hatte die Frau vertuscht.

Kind hat nach der Geburt geatmet

Um festzustellen, ob das Kind gelebt hat, waren ungewöhnlich umfangreiche Untersuchungen angestellt und von den Hallenser Rechtsmedizinern weitere Experten hinzugezogen worden.

Aus unterschiedlichen Perspektiven kamen sie zu ähnlichen Schlüssen: Die Geburt fand zwar etwas zu früh, vermutlich in der 35. Schwangerschaftswoche, statt das Kind sei aber lebensfähig gewesen und habe nach der Geburt geatmet.

Kinder hätte überleben können

Der Tod sei durch Ersticken oder Ertrinken eingetreten, so genau ließe sich das im konkreten Fall nicht abschätzen, so der Hallenser Rechtsmediziner Stefan Heide.

Nach Ansicht eines Neugeboren-Arztes hätte das Kind überlebt, wäre es nach der Geburt nur abgetrocknet und gewärmt worden.

Mutter hat Neugeborenes nicht körperlich misshandelt

Keiner der ärztlichen Spezialisten hat Hinweise auf Verletzungen durch Fremdeinwirkung festgestellt. Damit ist ausgeschlossen, dass die Mutter das Kind körperlich misshandelt hat.

Das Gericht hat darauf mit einem rechtlichen Hinweis reagiert, mit dem sie den Vorwurf der Anklage, Totschlag, relativierte. Nunmehr hält die Kammer auch ein zweiaktiges Geschehen für möglich, das juristisch einen versuchten Totschlag durch Unterlassen und eine fahrlässige Tötung ergebe.

Prozess wird am 19. Februar fortgesetzt

Totschlag durch Unterlassen, weil die Mutter zunächst nichts unternommen hatte, das Leben des Kindes zu retten, Versuch, weil das Baby dadurch nicht starb.

Sondern erst, als die Mutter - nunmehr fälschlicherweise annehmend, das Kind sei schon tot - zwei Mal die Spülung betätigte und damit fahrlässig dessen Tod herbeiführte. Das Verfahren wird am 19. Februar fortgesetzt, eventuell ergeht dann schon das Urteil. (mz)