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Obdachlosenunterkunft in der Augustenstraße Obdachlosenunterkunft in der Augustenstraße: Köthen sucht nach einem Betreiber

Von Matthias Bartl 28.03.2017, 04:00
Die Obdachlosenunterkunft in der Augustenstraße
Die Obdachlosenunterkunft in der Augustenstraße Heiko Rebsch

Köthen - Zwar ist das Thema in den zurückliegenden Monaten fast völlig aus dem Licht der Öffentlichkeit verschwunden, was aber nicht bedeutet, dass Verwaltung und Stadtrat das Thema „Obdachlosenunterkunft in Köthen“ zu den Akten gelegt hätten.

Im Gegenteil. Im mit knapper Mehrheit beschlossenen Haushalt der Stadt für das Jahr 2017 sind Mittel dafür eingestellt, das Haus in der Augustenstraße sowohl räumlich zu erweitern als auch qualitativ zu verbessern. Das Dachgeschoss des Hauses soll ausgebaut werden und das Objekt endlich die Duschen erhalten, über deren Einbau schon seit den Tagen gesprochen wurde, als das Thema durch einen Fernsehbeitrag über die im Obdachlosenobjekt Augustenstraße wohnende Familie Ritter Brisanz erlangte.

Die Stadt würde den Betrieb der Unterkunft gerne abgeben

Allerdings sind die Haushaltsmittel mit einem Sperrvermerk versehen - auf Antrag der CDU, die zunächst einmal die Ergebnisse abwarten will, die möglicherweise die Suche nach einem anderen Betreiber des Objekts ergeben könnte. Bislang ist die Stadt selbst Betreiberin des Obdachlosenhauses, ist allerdings nicht abgeneigt, diese Aufgabe in dritte Hände zu legen - wenn sich denn jemand findet, der dies übernehmen würde.

Und danach sieht es aus. Jedenfalls soll auf der nächsten Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses des Stadtrates über den Stand der Dinge informiert werden, nachdem vor wenigen Tagen einen Objektbegehung mit dem einzig verbliebenen Interessenten stattgefunden hat.

Ziel der Fremdbetreibung soll es sein, nicht nur eine Unterbringung der Obdachlosen aufrechtzuerhalten, die als ordnungsbehördliche Aufgabe auch weiterhin in der Zuständigkeit der Stadt verbleibt, sondern auch - und das ist schon ein qualitativer Unterschied zur bisherigen Verfahrensweise - eine Sozialbetreuung zu etablieren. Letztere wäre eine Aufgabe des Landkreises. (mz)