Neues Naturschutzgebiet Neues Naturschutzgebiet bei Aken: Pläne für die Elbe beunruhigen die Wassersportler

Aken - Krisensitzung im Bootshaus an der Elbe. Die Kanuten. Die Ruderer. Die Motorbootfahrer. Die Segler. Alle sind da. Und alle sind gleichermaßen konsterniert. Die Pläne des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, ein neues Naturschutzgebiet auszuweisen, stoßen hier auf Widerstand.
Was ist, wenn dieser Entwurf Realität werden sollte? Was ist, wenn das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ tatsächlich wie geplant ausgewiesen wird? Dann, und das weiß man hier sehr wohl, wird es bitter für die an der Elbe bei Aken ansässigen Wassersportler. Für die Kanuten aus Aken und Köthen. Für die Ruderer und Motorbootfahrer aus Aken. Für die Segler aus Köthen.
Sportler beunruhigt, dass das Wassersportgeschehen zum erliegen gebracht wird
„Da hat eine Behörde wirklich hart daran gearbeitet, den Vereinen Knüppel zwischen die Beine zu werfen“, findet der Vorsitzende der Akener Ruderer, Peter Brüning, deutliche Worte gegenüber der MZ. Man sei „beunruhigt, dass das gesamte Wassersportgeschehen im Elbegebiet zwischen Mulde und Saale offenkundig zum Erliegen gebracht werden soll“, schreiben sie in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung.
Damit will das Landesverwaltungsamt ein Naturschutzgebiet ausweisen, das sich vor allem auf das Kerngebiet des Naturschutzgroßprojektes „Mittlere Elbe“ bezieht. Ein Großteil des künftig unter Naturschutz gestellten Gebietes befindet sich im Biosphärenreservat „Mittelelbe“. Die Rede ist von 8.509 Hektar.
Die Wassersportler aus Aken und Köthen fühlen sich im wahrsten Sinne ausgebootet. „Wir betreiben Randsportarten; wir haben keine Lobby“, meint Peter Brüning. Deshalb haben sie sich zusammengeschlossen. Sie wollen gehört werden. Immerhin, betont Klaus Greiner, würden die vier circa 320 Mitglieder vertreten. Greiner ist Vorsitzender des Köthener Segelclubs und sagt: „Egal, wie unsere Schiffe angetrieben werden - die neue Verordnung betrifft uns alle.“ Sie schränke die Vereine massiv in der Ausübung ihres Sports ein.
Das Anlanden, das Pausieren abseits des Weges - all das werde künftig eingeschränkt
„Das Befahren der Elbe ist zwar weiterhin möglich, aber nicht die Nutzung der Ufer“, empört sich Lutz Leopold vom Köthener Kanu-Club. Das Anlanden, das Pausieren abseits des Weges - all das werde künftig eingeschränkt, vielmehr untersagt. „Veranstaltungen wie das Kutterrudern können wir abhaken“, fürchtet Peter Brüning. Weil man sich damit schon im Naturschutzgebiet befände.
Bis zum 10. September lag der Entwurf dieser neuen Verordnung öffentlich aus. Bis zum 10. September war Zeit, sich zu äußern. Zur Krisensitzung im Akener Bootshaus der Ruderer will niemand etwas unterstellen. Dennoch: Es dränge sich der Eindruck auf, dass man den Entwurf bewusst in der Haupturlaubszeit öffentlich ausgelegt habe. Vielleicht in der Hoffnung, dass denen, die etwas einzuwenden hätten, die Zeit fehle, sich zu äußern? „Wir hatten nur vier Wochen, um zu reagieren“, sagt Peter Brüning.
„Von Anbeginn erfolgte der Sportbetrieb in unmittelbarem, natürlichem Umfeld der Elbe“
Den Kanuten, den Ruderern, den Motorbootfahrern und den Seglern gelingt es. Sie schaffen es, ihre Bedenken, ihre Einwände, ihre Befürchtungen in einer Stellungnahme zusammenzufassen. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist.
Darin betonen sie: „Von Anbeginn erfolgte der Sportbetrieb in unmittelbarem, natürlichem Umfeld der Elbe, so dass deren Schutz sowie der Schutz der Fauna und Flora längst zum Ehrenkodex der ansässigen Vereine geworden sind.“ Die Vereinsstrukturen seien „ein Garant dafür, dass die Elbe natur- und umweltverträglich durch den Menschen, auch in seinem Sport- und Freizeitverhalten, genutzt wird.“
Von „sanftem Wassersport“ spricht Lutz Leopold in diesem Zusammenhang. „Wenn wir irgendwo eine Flasche schwimmen sehen“, unterstreicht er, „dann sammeln wir sie ein.“
Die vier Vereine machen deutlich, nicht gewillt zu sein, die Füße still zu halten. Sie machen sich stark für ihre Interessen.
Auch durchreisende Wassertouristen betroffen
Dabei hätten sie grundsätzlich gar nichts gegen die Umsetzung der Schutzziele einzuwenden. Auch das geben sie der Behörde mit auf den Weg. Ihre Bedenken würden sich vielmehr „gegen die beabsichtigte Ausgrenzung der Menschen aus diesem Gebiet“ richten. Davon seien nicht nur die in den hier ansässigen Wassersportvereinen organisierten Mitglieder betroffen. Individualsportler genauso. Und auch alle durchreisenden Wassersporttouristen.
Der Chef der Köthener Segler, Klaus Greiner, sieht in dem Verordnungsentwurf der Behörde „eine Mischung aus Unwissenheit und Ignoranz“. Doch man will „wenigstens versuchen, etwas zu bewirken“.
Aufgeben kommt für die Vereine nicht in Frage: „Das wäre die bitterste Variante“, weiß Klaus Greiner. Aber klagen will eigentlich auch niemand. Und weitermachen wie bisher könne man vermutlich ebenso wenig, sollte die Verordnung Realität werden. „Damit sperrt man den Menschen aus und sensibilisiert ihn nicht für den Naturschutz“, fasst Peter Brüning zusammen. (mz)
Diese Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein, damit die Wassersportvereine an der Elbe ihren Sport weiter ausüben können:
- eine Vereinssportanlage mit der entsprechenden Infrastruktur, wie Bootshaus, Slipanlage oder Stegen
- die Elbe muss mit Booten, die mit Paddel, Ruder, Motor oder Segel angetrieben werden, befahrbar sein
- es müssen Anlegemöglichkeiten an den Ufern bestehen
- die Möglichkeit, die Elbufer zu betreten (für Ruhepausen, Mannschaftswechsel, etc.)
- Baden im Fluss
Und das fordern die Wassersportler unter anderem:
- die Reduzierung der Schutzgebiete auf Gebiete der bisherigen Naturschutzregelungen, zum Beispiel im Biosphärenreservat Mittelelbe
- ersatzlose Streichung des Betretungsverbotes
- Streichung des Badeverbotes
- Erhalt der Nutzungsmöglichkeit der Vereinsanlagen